(ots) - Städte und Gemeinden müssen künftig genau wie 
Unternehmen Umsatzsteuer zahlen, wenn sie im Wettbewerb mit Privaten 
Leistungen anbieten. Das hat der Bundesfinanzhof in einem gestern 
veröffentlichten Urteil entschieden (Aktenzeichen 2011 V R 41/10). 
"Während das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz die kommunale 
Monopolisierung stärkt, wird das Urteil zu mehr Fairness im 
Wettbewerb mit öffentlich-rechtlich organisierten Entsorgern führen. 
Es ist völlig konsequent, dass die Kommunen kein 
Umsatzsteuer-Privileg beanspruchen dürfen, wenn sie in den Wettbewerb
mit umsatzsteuerpflichtigen Privaten gehen. Das Umsatzsteuerprivileg 
war bisher ein Ineffizienz-Puffer für kommunale Entsorger", so Dr. 
Thorsten Grenz, CEO der Veolia Umweltservice GmbH, die bereits 2010 
eine Studie des Marktforschers Trendresearch gefördert hat, in der 
die Auswirkungen einer Umsatzsteuerpflicht für öffentlich rechtliche 
Entsorger untersucht worden sind. Der Nettoeffekt - also die 
zusätzlichen Einnahmen für Bund, Länder und Gemeinden - dürfte bei 
215 bis 241 Mio. Euro liegen. Das Ergebnis der Studie: 
Gebührenerhöhungen sind deswegen nicht notwendig. Thorsten Grenz: 
"Wir würden uns auf zahlreiche Ausschreibungen der Kommunen freuen 
und sind überzeugt, im Wettbewerb dafür sorgen zu können, dass die 
Preise eher sinken als steigen. Damit dies auch künftig möglich 
bleibt, muss allerdings das wettbewerbsfeindliche 
Kreislaufwirtschaftsgesetz geändert werden - notfalls durch ein 
Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission." 
   Die Studie zu den "Auswirkungen der Auflösung des 
Umsatzsteuerprivilegs für öffentlich-rechtlich organisierte kommunale
Unternehmen in der Abfallentsorgung" steht hier zum Download zur 
Verfügung:
   http://ots.de/ppIjZ
   Über Veolia Umweltservice:
   Veolia Umweltservice GmbH, Hamburg, ist eines der führenden 
Entsorgungsunternehmen in Deutschland und weltweit führend im Bereich
Papierrecycling. Wie nur wenige Anbieter deckt das Unternehmen alle 
Teilbereiche des Abfallmanagements (feste, flüssige, gewerbliche, 
gefährliche und ungefährliche Abfälle) bundesweit ab.
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