(ots) - Die kommunalen Spitzenverbände sowie der Verband 
kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßen die im Vermittlungsausschuss 
beschlossene Präzisierung der so genannten Gleichwertigkeitsklausel 
im Kreislaufwirtschaftsgesetz. "Damit ist die Möglichkeit verbessert 
worden, dass eine Rosinenpickerei privater Entsorgungsunternehmen 
erschwert bzw. sogar verhindert werden kann. Die Kommunen können 
somit weiterhin anfallende Wertstoffe verwerten und dem 
Stoffkreislauf wieder zuführen. So können die Gebühren für die 
Abfallentsorgung durch die erzielten Wertstofferlöse stabilisiert 
werden", betonten heute die Präsidenten des Deutschen Städtetages, 
des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und 
Gemeindebundes, Oberbürgermeister Christian Ude (München), Landrat 
Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz) und Bürgermeister Roland Schäfer 
(Bergkamen) sowie des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), 
Oberbürgermeister Stephan Weil (Hannover).
   Durch die Einigung im Vermittlungsausschuss und den nun zu 
erwartenden Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens werde 
Planungssicherheit für die Kommunen und die Entsorgungswirtschaft 
geschaffen. Dies sei die Basis, um die Abfallwirtschaft im Sinne von 
Bürgern und Umwelt weiterentwickeln zu können.
   Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss allein mit dem Ziel 
angerufen, die sogenannte Gleichwertigkeitsklausel bei der 
gewerblichen Sammlung zu streichen. Die Frage nach den Regelungen zur
gewerblichen Sammlung war im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens immer 
wieder Gegenstand vieler Diskussionen. Die Kommunen haben sich dafür 
eingesetzt, dass alle Abfälle aus Haushalten - außer Verpackungen - 
weiterhin überlassungspflichtig an die Kommunen bleiben, um dem 
Rosinenpicken privater Entsorger nicht Vorschub zu leisten.
   Die Präsidenten fügten hinzu, dass es im Sinne der ökologischen 
Ziele geboten sei, sich nun auf die Weiterentwicklung der 
Wertstofferfassung zu konzentrieren: "Die Ausgestaltung einer 
bürgerfreundlichen und nachhaltigen Wertstofferfassung erfordert die 
Einbeziehung der Erfahrungen und der bestehenden Erfassungsstrukturen
der Kommunen. Eine Vorfestlegung auf eine Wertstofftonne ist im 
abgeschlossenen Vermittlungsverfahren nicht erfolgt. Die Kommunen 
werden sich daher auch in die Erarbeitung eines Wertstoffgesetzes 
konstruktiv einbringen."
Pressekontakt:
Deutscher Städtetag: Volker Bästlein, Pressesprecher, Tel.: 030 
37711-130
Deutscher Landkreistag: Dr. Markus Mempel, Pressesprecher, Tel.: 030 
590097-312
Deutscher Städte- und Gemeindebund: Franz Reinhard Habbel, 
Pressesprecher, Tel.: 030 77307-225
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