(ots) - CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt, notorischer
Lautsprecher der Radikalen Antikommunismus-Fraktion, fordert immer
wieder mal, ein Verbot der Linkspartei zu prüfen. Abgesehen von der
politischen Absurdität dieser Idee könnte er jetzt ein
formal-rechtliches Problem haben. Denn bekanntlich ist es sehr
schwierig, beim Bundesverfassungsgericht das Verbot einer Partei
durchzusetzen, in der sich V-Leute des Verfassungsschutzes tummeln.
Bisher ist nicht klar, ob und wie viele Spitzel der Verfassungsschutz
in der LINKEN beschäftigt. Aber aus der bunten Werbewelt wissen wir:
Nichts ist unmöglich. Nachdem die Überwachung eines guten Drittels
der Linksfraktion im Bundestag bekannt geworden ist, behaupteten
Innenminister und Geheimdienstler zunächst, man werte nur öffentlich
zugängliches Material aus. Warum der Geheimdienst tut, was jeder
Archivar kann, ist die eine Frage. Die andere Frage lautet: Stimmt
das überhaupt? Offensichtlich nicht, denn zumindest sieben
Landesämter für Verfassungsschutz gehen mit ihren ganz speziellen
Methoden auf die LINKE los. Man wüsste gern die Begründung, denn das
Grundgesetz schützt weder die Regierungstätigkeit der etablierten
Parteien aus der Alt-BRD noch den Kapitalismus. Die bisherigen
Enthüllungen über das Treiben des Verfassungsschutzes, der sich
aufführt wie ein Staat im Staate, scheinen erst der Anfang zu sein.
Wen würde es wundern, wenn demnächst das Thema V-Leute auf die
Tagesordnung käme?
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