(ots) - Die da in Brüssel. Es ist dieser häufig mit einem
Stöhnen und rollenden Augen ausgesprochene Satz, wenn die
EU-Kommission Vorschriften erlässt, die dem Bürger unsinnig und
überbürokratisch vorkommen. Die Beamten und Mitarbeiter der
Europäischen Union wissen um ihren Ruf als Hyper-Regulierer. Ihn zu
bestätigen wollen sie vermeiden, wo sie können. Deshalb reichen sie
im Zusammenhang mit den Hygiene-Verordnungen für Tagesmütter den
Schwarzen Peter an die Landesbehörden weiter, als deswegen vielerorts
Ärger und Verunsicherung laut wird. Die Länder würden das EU-Recht zu
eng auffassen, in dem sie Tagesmütter mit Lebensmittelunternehmen
gleichsetzen und deswegen strengeren Sauberkeitsregeln unterwerfen.
Brüssel argumentiert: Wer nur gelegentlich Speisen zubereitet und
ausgibt, ist kein Lebensmittelbetrieb. Das stimmt. Es ist aber auch
wahr, dass Tagesmütter bis zu drei Mal täglich Kindern Essen
servieren. Also eher regelmäßig und nicht gelegentlich. Deshalb sind
sie per Definition Lebensmittelunternehmer. NRW setzt hier also nur
eine Brüsseler Richtlinie um. Es ist unsäglich, dass hier
Wortklauberei auf Kosten der Tagesmütter betrieben wird.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 - 804 6519
zentralredaktion(at)waz.de