(ots) - Die Europäische Kommission hat heute ihre 
Vorschläge zur Revision der EU-Vergaberichtlinien vorgelegt. Der 
Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert die Europäischen 
Gesetzgeber vor dem jetzt folgenden Verhandlungsprozess auf, die 
kommunale Gestaltungsfreiheit nicht unnötig einzuengen: "Einer 
praxisgerechten und effizienten Handhabung des Vergaberechts kommt 
aus Sicht der kommunalen Unternehmen besondere Bedeutung zu", so VKU-
Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.
   In ihrer Binnenmarktakte hatte die Europäische Kommission zum 
öffentlichen Auftragswesen einen 'Werkzeugkasten' angekündigt. Dieser
soll öffentlichen Einrichtungen helfen, ihre Aufgaben den 
Bedürfnissen der Bürger entsprechend wahrnehmen zu können - und das 
ohne Verlust ihrer im Vertrag von Lissabon zugesicherten Autonomie. 
"Der Werkzeugkasten muss ausreichend Hilfsmittel enthalten, die 
flexibel angepasst werden können, damit man ihn sinnvoll einsetzen 
kann", so Reck. "Das trifft insbesondere auf die Ausgestaltung der 
Vorgaben für die interkommunale Zusammenarbeit zu. Hier kommt es 
darauf an, den Gestaltungsspielraum der Kommunen nicht durch 
zusätzliche Hürden einzuschränken. Die interkommunale Zusammenarbeit 
ist das wichtigste organisatorische Mittel, um auch weiterhin die 
Dienstleistungen kommunaler Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen 
anbieten zu können."
   Allerdings müssten in der Diskussion über die Novelle des 
EU-Vergaberechts die sogenannten Inhouse-Kriterien klarer 
ausgearbeitet werden. Bislang hatte das Europäische Parlament das 
Thema noch nicht aufgegriffen. Insbesondere auf nationaler Ebene, zum
Beispiel in Deutschland, bestehen deswegen erhebliche 
Rechtsunsicherheiten.
   In Bezug auf die Dienstleistungskonzessionen bekräftigt Reck seine
Auffassung, dass es hier keines Gesetzgebungsvorschlags bedarf. "Die 
Europäische Kommission hat nach mehrmaliger Ankündigung ein 
entsprechendes Papier vorgelegt, obwohl das Europäische Parlament in 
mehreren Beschlüssen darauf hingewiesen hat, dass ein Vorschlag für 
einen Rechtsakt über Dienstleistungskonzessionen nur dann 
gerechtfertigt wäre, wenn durch ihn etwaige Verzerrungen beim 
Funktionieren des Binnenmarkts abgestellt würden." Nach Einschätzung 
des VKU fällt es der EU-Kommission nach wie vor schwer, diesen 
Nachweis zu erbringen. Reck: "Wir teilen unsere ablehnende Haltung 
mit fast allen öffentlichen Auftraggebern und sogar den 
Auftragnehmern. Das Europäische Parlament und die Bundesregierung 
sind gefordert, das Vorpreschen der EU-Kommission zu bremsen."
   Der Vorschlag zur weitergehenden Regelung von 
Dienstleistungskonzessionen habe auch ein ganz anderes Ziel, so Reck.
"Es geht um eine partielle Liberalisierung und die verstärkte Öffnung
für private Versorger, zum Beispiel bei der Wasserversorgung. Doch 
dabei ignoriert man den Willen der Verbraucher, die ganz eindeutig 
die bewährte kommunale Wasserwirtschaft wollen."
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 236.000 Beschäftigten 
wurden 2009 Umsatzerlöse von rund 94 Milliarden Euro erwirtschaftet 
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen 
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der 
Strom-, 67,7 Prozent in der Erdgas-, 76,3 Prozent in der 
Trinkwasser-, 58,2 Prozent in der Wärmeversorgung und 12,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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