(ots) - Kinderaugen leuchten, wenn Sankt Martin auf
seinem Pferd den Laternenumzug anführt. Doch Lichter, Musik und
lärmende Kinder können das Tier aus der Ruhe bringen. "Wenn das Pferd
scheut, kann es die Zuschauer verletzen", sagt Sonja Biorac,
Haftpflicht-Expertin beim Infocenter der R+V Versicherung. Reiter,
Eltern und Betreuer sollten darauf achten, dass die Kinder dem Pferd
beim Umzug nicht zu nahe kommen.
Am 11. November finden in vielen Gemeinden Martinsumzüge mit
bunten Laternen und Fackeln statt. Im Mittelpunkt steht Sankt Martin
hoch zu Ross: Welches Kind möchte das Pferd nicht einmal streicheln
oder dem heiligen Mann nahe kommen? Das bringt jedoch nicht nur das
Tier in Bedrängnis, sondern auch Tierhalter und Reiter. "Wenn das
Tier ein Kind verletzt oder Sachschäden anrichtet, muss dafür in der
Regel der Pferdehalter geradestehen - möglicherweise sogar, ohne dass
er an der Situation beteiligt war und eigentlich etwas Gutes tun
wollte", erklärt R+V-Expertin Biorac. "Im schlimmsten Fall haftet er
ein Leben lang mit seinem gesamten Vermögen."
Auch der Reiter kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn er
sich falsch verhalten hat. Müssen Reiter oder Tierhalter haften,
deckt dies normalerweise nicht die Privathaftpflichtversicherung ab.
"Vor den finanziellen Folgen für Halter und Reiter schützt eine
Tierhalterhaftpflichtversicherung", so Sonja Biorac.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Sankt Martin samt Pferd sollte von vier Erwachsenen begleitet
werden, die für Freiraum sorgen.
- Beim Martinsfeuer auf Abstand achten: Der Funkenflug birgt
Gefahren für Pferd, Reiter und Kostüm.
- Viele Pferde ängstigen sich vor Feuer: Kinder mit Laternen und
Fackeln sollten Abstand halten.
- Wege sichern, damit Kinder nach dem Martinsfeuer das Pferd
streicheln können. Dabei sollten nicht alle gleichzeitig auf das
Pferd zustürmen.
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