(ots) - Heute hat der Deutsche Bundestag die achte Änderung
des Stasi-Unterlagen-Gesetzes verabschiedet. Dazu erklärt der innen-
und kulturpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Mayer:
"Die christlich-liberale Koalition bekennt sich deutlich dazu, die
Aufarbeitung des DDR-Unrechts fortzusetzen und zu intensivieren. Die
Möglichkeit Angehörige des öffentlichen Dienstes auf eine frühere
Stasi-Tätigkeit zu überprüfen besteht nun für weitere acht Jahre,
darüber hinaus wird der zu überprüfende Personenkreis erweitert. Dies
ist auch eine wichtige und angemessene Reaktion auf die Enthüllungen
in Brandenburg in den vergangenen Wochen und Monaten. Nur
größtmögliche Offenheit und Transparenz können dazu führen, die
schrecklichen und menschenunwürdigen Machenschaften der Stasi in der
früheren DDR wirksam aufzuarbeiten und rückhaltlos aufzuklären.
Zudem stellt sich die christlich-liberale Koalition hinter die
herausragende Arbeit von Roland Jahn. Zukünftig können ehemalige
Mitarbeiter der Stasi nicht mehr bei der Stasi-Unterlagen-Behörde
beschäftigt werden. Hiervon werden die bereits bestehenden
Arbeitsverhältnisse mit 45 ehemaligen Stasi-Mitarbeitern jedoch nicht
unmittelbar erfasst. Die gefundene Lösung ist ein ausgewogener
Kompromiss in einer außergewöhnlich schwierigen rechtlichen und
moralischen Frage."
Hintergrund:
Die heute in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag
beschlossene achte Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes verlängert
die gesetzlichen Überprüfungsfristen bis zum 31. Dezember 2009.
Darüber hinaus wird der zu überprüfende Personenkreis des
Öffentlichen Dienstes um die Besoldungsgruppen bis hin zu A 9 / E 9
erweitert. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz enthält zudem ab sofort ein
Verbot zur Beschäftigung von ehemaligen Stasi-Mitarbeitern beim
Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU). Die bereits
bestehenden Arbeitsverhältnisse werden hiervon jedoch nicht
unmittelbar erfasst.
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