(ots) - Gestern hat der Deutsche Bundestag eine Änderung
des Bundesvertriebenengesetzes verabschiedet. Dazu erklärt der
vertriebenenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Mayer:
"Die Änderung des Bundesvertriebenengesetzes schafft endlich
Lösungen für zahlreiche Schicksale betroffener Familien. Nahestehende
Familienangehörige können nunmehr einem bereits zuvor nach
Deutschland gesiedelten Spätaussiedler nachträglich folgen. Dies wird
zu spürbaren Erleichterungen in den betroffenen Familien und mehr
Gerechtigkeit im Einzelfall führen. Eine solche gesetzliche
Härtefallregelung fehlte leider bisher. Mit der Neuregelung wird eine
gesetzliche Möglichkeit gegeben, bei schweren menschlichen
Schicksalsschlägen für Abhilfe zu sorgen.
In vielen Gesprächen mit Betroffenen konnte ich mir selbst einen
Eindruck von den schwierigen familiären Situationen aufgrund der
eingetretenen Trennung machen. Es war der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag sowie mir persönlich ein besonders wichtiges
Anliegen, die rechtlichen Voraussetzungen für eine nachträgliche
Familienzusammenführung zu schaffen. Mit der nun beschlossenen
Änderung des Gesetzes hat die christlich-liberale Koalition eine gute
und praxistaugliche Lösung gefunden, die derzeit vorhandenen hohen
Hürden für ausreisewillige Spätaussiedler in Zukunft beseitigen
kann."
Hintergrund:
Die Änderung des Bundesvertriebenengesetzes schließt eine in der
Vergangenheit mehrfach aufgetretene Lücke bei der
Familienzusammenführung von Spätaussiedlern. Nunmehr können auch
nahestehende Familienangehörige, die zunächst nicht nach Deutschland
mitgezogen waren, nachträglich einen Antrag auf Anerkennung als
Spätaussiedler stellen. Nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums
sind von der Härtefallregelung circa 2.500 Personen betroffen.
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