(ots) - Das Bundeskartellamt entlastet die Apothekerschaft
vom Vorwurf des Boykottaufrufs gegen einen Pharmagroßhändler. Das
Kartellverfahren gegen die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände, den ABDA-Präsidenten sowie den damaligen Leiter
des Hauptstadtbüros der Pharmazeutischen Zeitung, deren Herausgeber
die ABDA ist, ist vom Bundeskartellamt eingestellt worden. Damit ist
ein langjähriges Verfahren, das im Jahr 2007 begonnen hatte, beendet.
"Die gegen die ABDA erhobenen Vorwürfe haben sich als haltlos
erwiesen und sind nun vom Bundeskartellamt selbst zurückgenommen
worden", sagte ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz. "Wir
werden unsere Mitglieder auch in Zukunft unabhängig vertreten und
ihre Interessen in politischen Debatten wahrnehmen. Und auch die
Interessen der Verbraucher werden wir weiterhin ganz offen
vertreten."
Bei der Einstellung des Kartellverfahrens handelt es sich um eine
Ermessensentscheidung des Bundeskartellamtes ohne nähere Begründung.
Die Vorwürfe bezogen sich auf Äußerungen im Zusammenhang mit der
Übernahme einer ausländischen Versandapotheke durch einen
Pharmahandelskonzern, die das Bundeskartellamt damals als Verstoß
gegen das Boykottverbot wertete. Dagegen hatten die Betroffenen
Einspruch erhoben.
Die Pressemitteilung und weitere Informationen unter www.abda.de
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