(ots) - Das Land zwischen den Meeren macht nicht oft von
sich reden. Wenn es aber in die Schlagzeilen gerät, dann gewaltig:
das Barschel-Drama, der Simonis-Verrat, die U-Boot-Affäre und jetzt
das. Der CDUHoffnungsträger Christian von Boetticher stolpert über
die Beziehung zu einer Minderjährigen und löst eine Debatte aus. Darf
ein 40-Jähriger eine Beziehung zu einer 16-Jährigen haben? Ja, er
darf, rein rechtlich gesehen. Trotzdem war der Rücktritt
unvermeidlich. Die CDU in Schleswig-Holstein hatte Christian von
Boetticher zum Landesvorsitzenden gewählt, weil sie mit ihm die
Landtagswahl im September 2012 gewinnen wollte. Und besonders für
eine konservative Partei (aber nicht nur für sie) spielt es eine
Rolle, welches Bild ein Mann abgibt, der ein Bundesland führen will.
Ein Landesvater sollte klug, vernünftig und besonnen sein. Er sollte
seinen Verstand benutzen. Kein Übermensch, aber einer, der
Verantwortung zeigt. Eine Beziehung zu einer Minderjährigen, wenn sie
auch legal ist, passt nicht dazu. Man muss keine 16-jährige Tochter
haben, um das zu begreifen. Die CDU in Kiel ahnte, dass sie mit
diesem Kandidaten keinen Blumentopf mehr gewinnen konnte. Und nur die
Chancen bei der nächsten Wahl sind für eine Partei ausschlaggebend.
Rudolf Scharping (SPD) ist nicht über die Beziehung zu seiner Gräfin
gestürzt, sondern weil er sich durch die Bilder aus dem Pool zur
Witzfigur gemacht hatte. Joschka Fischer (Grüne), der seine Frauen
gleich reihenweise heiratete und sich wieder scheiden ließ, hatte
einen Nimbus, der ihn unantastbar machte. Selbst Horst Seehofers
(CSU) uneheliche Tochter hat dem Bayern politisch nicht wirklich
geschadet. Das moralische Korsett der Deutschen sitzt lockerer als
noch vor 30 Jahren. Privates ist privat und bleibt es in den meisten
Fällen auch - zum Glück. Politiker sind Menschen mit Stärken und
Schwächen, und das ist gut so. In Kiel aber hat Christian von
Boetticher als Politiker auf dem Weg zum Amt des Ministerpräsidenten
eine rote Linie überschritten. Die CDU hat ihn ausgebremst, bevor die
Wähler es getan hätten. Fazit: Ein 40-Jähriger darf eine Beziehung zu
einer 16-Jährigen haben. Rechtlich gesehen. Will er aber von seiner
Partei als Kandidat fürs Ministerpräsidentenamt aufgestellt werden,
gelten andere Maßstäbe. Sein Rückzug war unvermeidlich.
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