(ots) - Der Bundesrat fordert Nachbesserungen bei der 
Solarstromförderung und hat sich mit seinen heutigen Beschlüssen 
deutlich von der Gesetzesinitiative der Bundesregierung abgehoben. 
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt die aktuellen 
Forderungen der Länderkammer, den Solarstrom-Ausbau in Deutschland 
mit hohem Tempo fortzuführen. "Die Bundesländer haben erkannt: Eine 
Energiewende kann nur mit einem starken Ausbau der Solarenergie 
gelingen", sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, 
heute in Berlin. "Der Bundesrat setzt ein klares Signal für eine 
saubere, sichere, bürgernahe und bezahlbare Energieerzeugung auf der 
Basis Erneuerbarer Energien."
   Wichtigster Beschluss aus Sicht des BSW-Solar ist die Forderung, 
die Photovoltaik-Vergütung nicht über die bereits sehr ambitionierte 
Kabinettsvorlage hinaus abzusenken. Diese sieht vor, an der 
marktzubauabhängigen Vergütungsabsenkung festzuhalten. Die Mehrheit 
des Bundesrats - darunter selbst unionsregierte Länder wie Bayern und
Thüringen - forderte darüber hinaus auch Nachbesserungen an dem 
Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Ausschlaggebend für die 
Entscheidung war nach Ansicht der Solarbranche, dass die 
Länderpolitiker die wichtigen Chancen für einen effizienten Ausbau 
der Photovoltaik erkennen und nutzen wollen. So plädiert der 
Bundesrat für eine umfangreichere Nutzung der günstigsten 
Solarstrom-Erzeugungsform auf Freiflächen - bereits in zwei bis drei 
Jahren werden Freiflächen-Solaranlagen Strom auf dem Kostenniveau von
Offshore-Windkraft erzeugen können, ohne dass ein ähnlich aufwändiger
Ausbau der Höchstspannungsnetze nötig wäre. Freiflächen-Solaranlagen 
spielen eine wichtige Rolle bei kommunalen Versorgungskonzepten und 
sichern den Kommunen erhebliche Einnahmen z.B. durch die 
Gewerbesteuer.
   Der BSW-Solar begrüßt außerdem die Forderung der Bundesländer nach
einer Weiterführung der bisherigen Anreize für den Verbrauch selbst 
erzeugten Solarstroms. Beim Eigenverbrauch wird Solarstrom nicht mehr
in die Stromnetze eingespeist, sondern direkt vor Ort beim Erzeuger 
verbraucht. Diese Regelung entlastet die Stromnetze, da lokal 
verbrauchte Energie nicht über Stromtrassen transportiert werden muss
und senkt die von allen Stromkunden gezahlte Förderung von 
erneuerbarem Strom. Zugleich schafft sie wesentliche Anreize für 
Innovationen im Energiemanagement und bei der Speicherung von 
Solarstrom. Körnig: "Wir hoffen, dass die geplanten Einschnitte bei 
der Eigenverbrauchsregelung jetzt auch in der Bundesregierung vom 
Tisch sind. Andernfalls wäre Deutschlands Technologieführerschaft bei
intelligenten Systemen des Energiemanagements sowie der 
Solarstromspeicherung ernsthaft gefährdet." Für sachlich geboten hält
der Solarverband in Übereinstimmung mit dem Bundesrat zudem die 
Entscheidung, kleine Solarstromanlagen bis 30 kW-Leistung nicht in 
das Einspeisemanagement einzubeziehen. Einen besonderen Anreiz für 
gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen, eine um 2 Cent erhöhte 
Vergütung für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 kW, sieht ein
Antrag aus Rheinland-Pfalz vor, der mehrheitlich angenommen wurde.
   Insbesondere die Bundesländer mit Produktionsstandorten von 
Photovoltaik-Unternehmen haben erkannt, wie wichtig attraktive 
Rahmenbedingungen für den Ausbau der Solarenergie und  die heimische 
Solarwirtschaft seien. Körnig: "Mit  verlässlichen politischen 
Rahmenbedingungen können wir Solarenergie zu einer tragenden Säule 
der Energieversorgung ausbauen und einen volkswirtschaftlichen Nutzen
in für unser Land in mehrstelliger Milliardenhöhe schaffen."
   Mit Hilfe der Solartechnologie wurden in Deutschland in den 
letzten Jahren mehr als 100.000 neue Arbeitsplätze in über 10.000 
Unternehmen bei  Herstellern, Händlern, Zulieferern und im Handwerk 
geschaffen. (Pressegrafik: http://ots.de/0fGPR oder 
http://www.solarwirtschaft.de/medienvertreter/infografiken.html ).
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