(ots) - Die Haushaltsbefragungen für den Zensus 2011 haben 
begonnen. Deutschlandweit sind etwa 80.000 ehrenamtliche 
Interviewerinnen und Interviewer unterwegs. Sie suchen knapp acht 
Millionen Bundesbürger in Haushalten, Wohnheimen und 
Gemeinschaftsunterkünften auf und helfen ihnen beim Ausfüllen der 
Fragebogen. Während ihrer Tätigkeit für den Zensus stehen sie unter 
dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen die 
Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände vor dem 
Hintergrund des Zensus 2011 hin. 
   Egal ob ein Interviewer im Hausflur eines Befragten stolpert oder 
auf dem Weg zum Interviewtermin von einem Auto angefahren wird. Er 
steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie kommt
für die Folgen von Körperschäden durch Arbeits- und Wegeunfälle auf. 
Geschieht ein solcher Unfall, übernimmt die gesetzliche 
Unfallversicherung die Kosten für die Heilbehandlung und 
gegebenenfalls eine anschließende Rehabilitation. Bei bleibenden 
Gesundheitsschäden zahlt sie zudem eine Rente. Wichtig ist dabei, 
dass der Versicherte nach einem Unfall so schnell wie möglich den 
nächstgelegenen Durchgangsarzt aufsucht. Dieser Arzt ist für die 
Behandlung von Unfallfolgen besonders qualifiziert und daher zur 
Versorgung von Versicherten der Berufsgenossenschaften und 
Unfallkassen zugelassen. 
   Der Einsatz der Interviewerinnen und Interviewer wird von 
sogenannten Erhebungsstellen organisiert, die von den Landkreisen, 
Städten beziehungsweise Gemeinden eingerichtet wurden. Zuständig für 
die Interviewerinnen und Interviewer ist im Falle eines Unfalls der 
für die jeweilige Gemeinde zuständige Unfallversicherungsträger. 
Adressen und Kontaktdaten erhalten Sie im Internet unter www.dguv.de 
Webcode d1980.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle 
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
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