(ots) - Anlässlich des heutigen Urteils des
Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit einzelner
Regelungen der Sicherungsverwahrung erklärt der innen- und
rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Mayer:
"Auch wenn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzelne
Vorschriften des Strafgesetzbuchs und des Jugendgerichtsgesetzes für
verfassungswidrig erklärt hat, stellt sie zugleich noch einmal klar,
dass hoch gefährliche Straftäter auch weiterhin nicht entlassen
werden müssen. Vielmehr überwiegt die Sicherheit der Allgemeinheit
vor dem Interesse des Intensivtäters an der Beendigung der
Freiheitsentziehung. Es ist daher auch weiterhin nicht mit ihrer
unkontrollierten Freilassung zu rechnen.
Bund und Länder stehen nun in der Pflicht, nach einer sorgfältigen
Prüfung der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zum
Abstandsgebot und der Verbesserung des Angebotes an therapeutischen
Maßnahmen für Sicherungsverwahrte, die bestehenden Regelungen
fortlaufend weiterzuentwickeln."
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein Grundsatzurteil zum
geltenden Recht der Sicherungsverwahrung in Deutschland getroffen und
mehrere Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch und dem
Jugendgerichtsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber
hat nun bis zum 31. Mai 2013 Zeit, eine Neuregelung zu verabschieden.
Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23