(ots) - Unfassbar. Ein 18-Jähriger tritt einen Passanten zu
Boden. Juristisch bedeutet dies einen "Angriff mit dem beschuhten
Fuß". Der Gesetzgeber sieht darin die Attacke mit einer Waffe. In
Berlin können sich solche Täter offenbar freuen. Sie werden erst
einmal nach Hause geschickt, wenn keine Fluchtgefahr besteht.
Wie so oft wird in diesem Fall einmal wieder zu wenig an die Opfer
gedacht. Auch wenn der 29-Jährige das Krankenhaus verlassen konnte:
Den Angriff wird er nie vergessen können.
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Oldenburgische Volkszeitung
Uwe Haring
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