(ots) - Die EU-Kommission hat den Entwurf zur
überarbeiteten Energiesteuerrichtlinie vorgelegt. Dazu erklärt der
haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:
"Derzeit liegt der EU-Mindeststeuersatz für Diesel bei 33 Cent pro
Liter. Er soll nach den Vorstellungen der EU-Kommission bis 2020 auf
41 Cent steigen. Der Steuersatz in Deutschland liegt derzeit schon
bei 47 Cent pro Liter, also schon viel höher. Die Anhebung des
Mindeststeuersatzes für Diesel führt also nicht automatisch zu einem
höheren Dieselpreis.
Allerdings plant die EU-Kommission auch, die Besteuerung von
Kraft- und Heizstoffen vom Volumen auf den CO2-Ausstoß und den
Energiegehalt umzustellen. Statt wie bislang unterschiedliche Sätze
für jede Spritart festzulegen und diese auf Basis der Menge zu
erheben, sollen künftig sowohl Energiegehalt als auch Emissionen
ausschlaggebend sein. Weil Diesel einen erheblich höheren
Energiegehalt als Benzin hat, müsste er nach dem EU-Modell höher
besteuert werden als Benzin. Sollte die Benzinsteuer in Deutschland
unverändert bei 65 Cent je Liter bleiben, müsste der Steuersatz für
Diesel bis 2020 auf knapp 75 Cent angehoben werden.
Zur Entlastung des Transportgewerbes wurden in Deutschland die
Steuern auf Diesel in den vergangenen Jahren gering gehalten. Der
niedrigeren Besteuerung von Diesel steht im PKW-Bereich eine deutlich
höhere Kraftfahrzeugsteuer für Diesel-PKW gegenüber. Die Pläne der
EU-Kommission, Benzin künftig höher zu besteuern als Diesel, laufen
dieser Systematik zuwider und sind deshalb abzulehnen."
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