(ots) - Eigentlich durften die Verhandlungen gar nicht
scheitern. Schließlich hatte das Bundesverfassungsgericht vor genau
einem Jahr einen eindeutigen Auftrag gegeben: Die Hartz-IV-Sätze
müssen neu berechnet werden, und das nicht willkürlich. Zudem haben
Kinder von Langzeitarbeitslosen Anspruch auf zusätzliche Hilfen. Die
Karlsruher Richter gaben vorsorglich einen engen zeitlichen Rahmen
vor: Inkrafttreten am 1. Januar 2011. Wer den Verhandlungstisch
verlässt, muss irgendwann wieder zurückkommen. Denn am Auftrag des
Verfassungsgerichts geht nichts vorbei. Allerdings ist die Lage
reichlich verfahren, und beide Seiten haben sich so eingemauert, dass
ein Kompromiss nicht abzusehen ist. Daher dürften schon bald
Sozialrichter nach ihrem Ermessen festlegen, was Hartz-IV-Empfänger
und ihre Kinder bekommen. Eine Bankrotterklärung der Politik.
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