(ots) - Heute hat das Bundeskabinett eine Ănderung des
Bundesvertriebenengesetzes beschlossen. Dazu erklÀrt der
vertriebenenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Mayer:
"Die neue Regelung schlieĂt nicht nur eine bisherige LĂŒcke,
sondern sie fĂŒhrt auch zu spĂŒrbaren Erleichterungen fĂŒr die
Betroffenen. Nach bisher geltendem Recht konnten nahestehende
Familienangehörige einem bereits zuvor nach Deutschland gesiedelten
SpÀtaussiedler nicht unmittelbar folgen. Entsprechende AntrÀge auf
Aufnahme mussten von den zustÀndigen Behörden abgelehnt werden, weil
eine gesetzliche Regelung fĂŒr eine Aufnahme fehlte. Dies hat in
vielen FĂ€llen zu einer nicht hinnehmbaren HĂ€rte fĂŒr ausreisewillige
SpĂ€taussiedler gefĂŒhrt. Es ist daher sehr richtig und konsequent,
dass Bundesvertriebenengesetz um eine neue HĂ€rtefallregelung zu
ergÀnzen, die dieses Problem behebt.
Nunmehr ist es nahestehenden Familienangehörigen möglich, auch
noch nachtrÀglich nach Deutschland auszusiedeln. Die neue
Einzelfallregelung fĂŒhrt damit zu mehr Einzelfallgerechtigkeit und
unterstĂŒtzt die FamilienzusammenfĂŒhrung von SpĂ€taussiedlern in
Deutschland. Die unionsgefĂŒhrte Bundesregierung stellt damit erneut
unter Beweis, dass die Vertriebenenpolitik sehr ernst genommen wird
und praxistaugliche Lösungen gefunden werden."
Hintergrund:
Die heute vom Bundeskabinett beschlossene Ănderung des
Bundes-vertriebenengesetzes schlieĂt eine in der Vergangenheit
mehrfach aufgetretene LĂŒcke bei der FamilienzusammenfĂŒhrung von
SpÀtaussiedlern. Nunmehr können auch nahestehende Familienangehörige,
die zunÀchst nicht nach Deutschland mitgezogen sind, nachtrÀglich
einen Antrag auf Anerkennung als SpÀtaussiedler stellen. Dies wird zu
spĂŒrbaren Erleichterungen und mehr Gerechtigkeit im Einzelfall
fĂŒhren.
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