PresseKat - Lausitzer Rundschau: Zum Cottbuser Mammutprozess mit 230 Zeugen

Lausitzer Rundschau: Zum Cottbuser Mammutprozess mit 230 Zeugen

ID: 339133

(ots) - Cottbus ist wieder in den Schlagzeilen. Nach der
Aufregung um den irren Pückler der Utopia-Aufführungen am
Staatstheater scheint sich nun ganz Deutschland für den verrückten
Prozess-Marathon am Amtsgericht zu interessieren, der voraussichtlich
über eine Länge von 17 Verhandlungstagen eine Kolonne von 230 Zeugen
abfertigen wird. Natürlich geht es dabei nicht bloß um 350 Euro, die
der Angeklagte tatsächlich mit dreister Masche abgezockt haben soll.
Dann müsste man mit den Schultern zucken und "Bagatelle!" rufen. Viel
mehr und vor allem geht es hier wohl darum, einem neunmalklugen
Bengel, der die wirkliche Welt vielleicht nur vom Computerbildschirm
kennt, vor Augen zu führen, wie groß das ganze Ausmaß seiner
kriminellen Aktion gewesen ist und dass auch diejenigen potenziell
seine Opfer sind, die ihm nicht in die Falle gegangen sind.
Urkundenfälschung und Betrug (auch im Versuch) sind kein
Kavaliersdelikt, und Jugend schützt vor Strafe nicht. Das ist die
Botschaft aus dem Cottbuser Gerichtssaal. Für die betroffenen Zeugen
und die Öffentlichkeit bleibt aber trotzdem vor allem eines hängen:
Dass dieser Prozess ein unverhältnismäßig teures Lehrstück auf
Steuerzahlers Kosten ist. Es müsste doch ausreichen, meint der
gesunde Menschenverstand, dass ein gefälschter Brief zu seinem
Absender zurückverfolgt werden kann. Es müsste doch mehr als genug
sein, denkt Otto Normalbürger, dass die kriminelle Absicht und ihr
offenbarer Erfolg festgestellt sind. Wozu müssen denn Hunderte Zeugen
nun noch extra auf eine lange Reise quer durch Deutschland geschickt
werden, um zu bestätigen, dass sie den Brief auch wirklich bekommen
und dass sie ihn für echt gehalten haben? Und wieso gibt es keine
andere, weniger aufwendige Möglichkeit, solche Aussagen aktenkundig
und beweiskräftig zu machen? Weil es die Strafprozessordnung (StPO)




so will, antworten die Juristen. Wir Nichtjuristen müssen das
glauben. Aber wir dürfen daran zweifeln, ob eine solche
Strafprozessordnung oder ihre Auslegung in diesem Fall noch zeitgemäß
sind. Und daran, ob Richter sich nicht neben dem guten alten
Grundsatz "in dubio pro reo" auch einen zweiten, abgewandelten zu
eigen machen sollten: Im Zweifel für die Vernunft.



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Datum: 31.01.2011 - 19:49 Uhr
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