(ots) - Ein Staat hat das Interesse, ungestört zu arbeiten.
Die Öffentlichkeit hat das Recht, über alles Wichtige informiert zu
werden. Das ist das Wesen der Demokratie. Es liegt in der
Verantwortung der Presse, beiden Ansprüchen gerecht zu werden. Die
Abwägung ist entscheidend. Nur wenn das Recht der Öffentlichkeit auf
Information höher zu bewerten ist als das Recht der Regierenden,
ungestört zu arbeiten, darf gedruckt werden. Selbstverständlich kann
als Beleg einer Information auch ein geheimes Dokument veröffentlicht
werden. Doch muss immer darauf geachtet werden, dass kein
Unbeteiligter und kein Informant gefährdet wird. Diese Sorgfalt ist
die Pflicht der Reporter. Ein anonymer Datenupload im Internet ist
nur ein Briefkasten, über den elektronische Informationen versandt
werden können. Es ist aber entscheidend, den Menschen, die heute
Informationsportale einrichten, klar zu machen, dass sie im Rahmen
der Pressefreiheit arbeiten. Ihr Recht zu veröffentlichen
verpflichtet sie zur Verantwortung. Deshalb ist es falsch, wenn
anonyme Portale die Pressefreiheit missbrauchen, um unbearbeitet
geheime Dokumente rauszublasen. Wikileaks hat diesen Fehler früher
gemacht.
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