(ots) - Die vom Bundeskabinett als Konsequenz aus dem
Leiharbeits-Geschäftsmodell bei Schlecker ausgearbeitete Neuregelung
des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes muss, nach Ansicht der CSU, um
eine Mindestlohn-Klausel für Unternehmen mit Sitz im Ausland ergänzt
werden. Bayerns Sozialminister Christine Haderthauer forderte
deshalb anlässlich der heutigen Beschlussfassung des Bundeskabinetts
im Gespräch mit der "Leipziger Volkszeitung" (Mittwoch-Ausgabe)
"verbindliche Lohnuntergrenzen für Unternehmen mit Sitz im Ausland".
Zwar sei es ausdrücklich zu begrüßen, dass bei der Leiharbeit dem
Geschäftsmodell "Schlecker" künftig der Boden entzogen werden solle.
Denn mit der geplanten Neuregelung "würde es sich endlich nicht mehr
lohnen, jemanden zu kündigen, nur um ihn dann über die Zeitarbeit
billiger wieder zu beschäftigen", sagte Haderthauer. Sie warnte aber
zugleich vor einer drohenden Inländer-Diskriminierung. "Es kann nicht
sein, dass in der Zeitarbeit Lohnuntergrenzen nur für unsere
einheimischen Arbeitgeber gelten. Das wäre Inländerdiskriminierung
und würde gerade für viele Geringqualifizierte in Deutschland zu
einem weiteren Lohndruck oder dem Verlust ihres Arbeitsplatzes
führen." Es müsse eine klare Grenze für jeden gelten, der in
Deutschland arbeite, egal ob er bei einem einheimischen oder einem
ausländischen Unternehmen beschäftigt sei. "Das muss im Interesse
unserer einheimischen Arbeitskräfte und Arbeitgeber vor der
Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai geregelt sein", mahnte Frau
Haderthauer.
Der Branchenführer unter den Drogeriediscountern hatte in der
Vergangenheit Tausende besser bezahlte festangestellte Mitarbeiter
durch billigere Zeitarbeitskräfte von einem Arbeitnehmerverleiher
ersetzt, der mit dem Konzern verbunden war.
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