PresseKat - Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Kinderschutzgesetz:

Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Kinderschutzgesetz:

ID: 315330

(ots) - Alles, was dem Wohl von Kindern dient, ist
grundsätzlich gut. Auch der Entwurf für ein neues Kinderschutzgesetz
ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der Vorstoß der ehemaligen
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen war zuletzt
gescheitert. Über den Entwurf ihrer Nachfolgerin Kristina Schröder
wird ebenfalls das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Das weiß
vermutlich auch die Ministerin, denn das Gesetz soll erst in einem
Jahr in Kraft treten - es bleibt also genug Zeit für Diskussionen.
Der größte Fortschritt des Entwurfes dürfte in der Lockerung der
Schweigepflicht im konkreten Verdachtsfall liegen. Hier haben sich
Mediziner bislang in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Indem der
Gesetzgeber hier für mehr Rechtssicherheit sorgt, sendet er auch ein
wichtiges Signal an die Mediziner, dass ihre Hilfe enorm wichtig ist.
Die Einführung verpflichtender Hausbesuche in Problemfamilien und
eine verstärkte Zusammenarbeit mit Ärzten bedeutet für die
Jugendämter einen enormen Arbeitsaufwand. Auch das sollte der
Gesetzgeber bedenken.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zu Fünf-Prozent-Forderung im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes Bosbach und Werthebach:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.12.2010 - 20:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 315330
Anzahl Zeichen: 1317

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bielefeld



Kategorie:

Innenpolitik



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Kinderschutzgesetz:"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Westfalen-Blatt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Westfalen-Blatt