(ots) - Steuerbetrüger sollen es künftig schwerer haben,
sich durch eine scheinbar reumütige Selbstanzeige der Bestrafung zu
entziehen. Diesen verschärfenden Effekt verspricht sich jedenfalls
Finanzminister Wolfgang Schäuble von einem jetzt im Bundeskabinett
verabschiedeten Gesetzentwurf. Die Botschaft hört man wohl. Gerade in
Zeiten knapper Kassen erhitzen dreiste Abzocker die öffentlichen
Gemüter ganz besonders. Der Fall des früheren Postchefs Zumwinkel
wirkt bis heute nach. Beim Blick ins Kleingedruckte entpuppt sich die
Schäuble-Vorlage allerdings zum großen Teil als Papiertiger. Auf
einen zusätzlichen Strafzins hat der Kassenwart trotz Bedenken in den
eigenen Reihen verzichtet. Das bedeutet in der Praxis: Ein
Steuerzahler, der seine Steuerschuld nur etwas zu spät begleicht,
kann in bestimmten Fällen stärker zur Kasse gebeten werden als ein
Steuerhinterzieher im Falle seiner Selbstanzeige. So ist der Ehrliche
tatsächlich der Dumme. Auch die Abschaffung der Teil-Selbstanzeige,
bei der ein Steuerbetrüger sich in Abwägung des Entdeckungsrisikos
nur scheibchenweise zu erklären braucht, ist längst nicht so
revolutionär wie es scheint. Im Kern vollzieht Schäuble nur nach, was
der Bundesgerichtshof Ende Mai der Politik aufgetragen hat. Reichlich
dubios in diesem Zusammenhang ist jedoch die Tatsache, dass das
Gesetz allen bereits abgegebenen Teil-Selbstanzeigen einen
Persilschein ausstellt. Ihre Urheber genießen also Vertrauensschutz,
obwohl sie durch eben jenes Gerichtsurteil längst eine Bestrafung zu
fürchten hätten. Bleibt zu hoffen, dass das Gesetz noch im
parlamentarischen Verfahren die notwendige Schärfe erhält. Davon
jetzt schon zu sprechen, wäre Etikettenschwindel.
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