(ots) - Steuerbetrüger sollen es künftig schwerer haben,
sich durch eine scheinbar reumütige Selbstanzeige der Bestrafung zu
entziehen. Diesen verschärfenden Effekt verspricht sich jedenfalls
Finanzminister Wolfgang Schäuble von einem jetzt im Bundeskabinett
verabschiedeten Gesetzentwurf. Die Botschaft hört man wohl. Gerade in
Zeiten knapper Kassen erhitzen dreiste Abzocker die öffentlichen
Gemüter ganz besonders.
Der Fall des früheren Postchefs Zumwinkel wirkt bis heute nach.
Beim Blick ins Kleingedruckte entpuppt sich die Schäuble-Vorlage
allerdings zum großen Teil als Papiertiger. Auf einen zusätzlichen
Strafzins hat der Kassenwart trotz Bedenken in den eigenen Reihen
verzichtet. Das bedeutet in der Praxis: Ein Steuerzahler, der seine
Steuerschuld nur etwas zu spät begleicht, kann in bestimmten Fällen
stärker zur Kasse gebeten werden, als ein Steuerhinterzieher im Falle
seiner Selbstanzeige. So ist der Ehrliche tatsächlich der Dumme.
Auch die Abschaffung der so genannten Teil-Selbstanzeige, bei der
ein Steuerbetrüger sich in Abwägung des Entdeckungsrisikos nur
scheibchenweise zu erklären braucht, ist längst nicht so
revolutionär, wie es scheint. Im Kern vollzieht Schäuble nur nach,
was der Bundesgerichtshof Ende Mai der Politik aufgetragen hat.
Reichlich dubios in diesem Zusammenhang ist jedoch die Tatsache, dass
das Gesetz allen bereits abgegebenen Teil-Selbstanzeigen einen
Persilschein ausstellt. Ihre Urheber genießen also Vertrauensschutz,
obwohl sie durch eben jenes Gerichtsurteil längst eine Bestrafung zu
fürchten hätten. Bleibt zu hoffen, dass das Gesetz noch im
parlamentarischen Verfahren die notwendige Schärfe erhält. Davon
jetzt schon zu sprechen, wäre Etikettenschwindel.
Autor: Stefan Vetter
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