(ots) - Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur
Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung
(Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) beschlossen. Dazu erklärt der
haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:
"Die Erfahrungen mit der Selbstanzeigeflut nach der Diskussion um
den Kauf von Steuerdaten haben Änderungsbedarf beim Rechtsinstitut
der strafbefreienden Selbstanzeige im Detail aufgezeigt. Mit dem
geplanten Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung von
Geldwäsche und Steuerhinterziehung sollen die entsprechenden
Konsequenzen gezogen werden.
Die Neuregelung der Selbstanzeige soll dazu dienen, für die
Zukunft das planvolle Vorgehen von Steuerhinterziehern nicht mehr mit
Strafbefreiung zu belohnen. Die Möglichkeit zur Selbstanzeige darf
nicht als Baustein einer durchdachten Hinterziehungsstrategie genutzt
werden. An der Selbstanzeige für den reuigen Täter wird festgehalten,
der kalkulierende Steuerhinterzieher soll sie künftig aber nicht mehr
nutzen können.
Das Rechtsinstitut der Selbstanzeige gibt es in Deutschland seit
mehr als 90 Jahren. Es hat sich bewährt und ist nach wie vor
berechtigt. Eine Abschaffung der Selbstanzeige, wie dies die SPD
fordert, ist abzulehnen. Durch die Selbstanzeige können viele Fälle
aufgedeckt werden und es ergeben sich Erkenntnisgewinne für die
Strafverfolgung, etwa über Steuerhinterziehungsmodelle."
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