(ots) - Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben
eine Vereinbarung getroffen. Noch in diesem Monat wird das BMAS eine
Übergangs-regelung erlassen, die Planungssicherheit für
Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die Elterngeld erhalten, schafft. Dazu
erklärt die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach:
"Es ist erfreulich, dass dank der Übergangsregelung Eltern, die
sich auf der Basis der alten Elterngeld-Regeln für ein Kind
entschieden haben, künftig nicht benachteiligt werden. Ab 1.1.2011
wird das Elterngeld bei Arbeitslosengeld-II-Beziehern als Einkommen
angerechnet. Diese Neuregelung hätte zur Folge gehabt, dass
bedürftige Eltern, die sich für eine verlängerte Bezugsdauer des
Elterngeldes entschlossen haben, einen Teil des Elterngelds nicht
erhalten hätten.
Vorgesehen ist, dass Eltern, die das Elterngeld über einen 2
Jahres-Zeitraum mit monatlich 150 EURO und damit über den 1.1.2011
hinaus beziehen, die Möglichkeit erhalten, diese Verlängerungsoption
bis zum 31.12.2010 zu widerrufen.
Das bedeutet, dass Elterngeld - unabhängig vom Zeitpunkt der
Nachzahlung - nicht auf das Arbeitslosengeld-II angerechnet wird.
Allerdings darf die Frist zum 31.12.2010 nicht verpasst werden. Mit
der Neuregelung stellen wir für betroffene Eltern verlässliche
Rahmenbedingungen her, weil Eltern so ausstehende Zahlungen als
Gesamtbetrag erhalten können."
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