(ots) - Angehörige von zugewanderten ausländischen
Akademikern sollen nach dem Willen der Unionsfraktion im Bundestag
leichter in Deutschland arbeiten können. Dies geht aus einem
zehnseitigen fraktionsinternen Positionspapier zur Zuwanderung her,
das der in Chemnitz erscheinenden "Freien Presse" vorliegt. So sollen
die Familienangehörigen grundsätzlich eine Arbeitsgenehmigung
erhalten. Die arbeitsrechtlichen Bedingungen etwa für Ehepartner
bestimmten maßgeblich darüber, ob die zugewanderte Fachkraft "in
Deutschland eine Perspektive entwickeln kann", lautet die Begründung.
Zudem sollen ausländische Studenten zur Finanzierung ihres
Studiums in Deutschland 180 statt wie bislang 90 Tage im Jahr
arbeiten dürfen. Überdies ist geplant, dass eine Arbeitsgenehmigung
als erteilt gilt, falls eine ausländische Fachkraft zwar alle
erforderlichen Unterlagen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA)
vorgelegt hat, es aber innerhalb von vier Wochen keine Entscheidung
gegeben hat. International tätigen Unternehmen will es die Union
zudem erleichtern, ihre ausländischen Mitarbeiter in Deutschland
einzusetzen.
In dem Papier betonen CDU und CSU, sie seien gegen weit reichende
Änderungen am deutschen Zuwanderungsgesetz. Es bedürfe lediglich
"punktueller Optimierungen". Eine grundsätzliche Novellierung des
Zuwanderungsrechts sei aber nicht notwendig.
Keine Änderungen sind bei der Einkommensobergrenze für
Hochqualifizierte vorgesehen. Sie müssen weiterhin mindestens 66.000
Euro pro Jahr verdienen, um dauerhaft in Deutschland bleiben zu
können. Vor allem die CSU hat sich bis zuletzt gegen eine
Herabsetzung dieser Obergrenze gewehrt. Sachsen dagegen setzt sich
für eine Absenkung auf 40.000 Euro ein.
Ebenfalls eine Absage erteilt die Union ihrem Regierungspartner
FDP, der die Einwanderung per Punkte-System regeln will. "Eine
Zuwanderung in unsere sozialen Sicherungssysteme und das Entstehen
von Parallelgesellschaften darf es nicht geben. Deshalb lehnen wir
die Einführung eines Punkte-Systems ab", heißt es in dem
Unionspapier. Beim Punktesystem handle es sich nicht um ein
geeignetes Instrument, um die Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt
zielgenau zu regeln. Vielmehr sei es "ein bürokratisches Monstrum".
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