(ots) - Die Sicherungsverwahrung ist das schärfste Schwert
des Rechtsstaates im Kampf gegen notorische Verbrecher: Sie hält
besonders gefährliche Täter in Haft, auch wenn diese ihre Strafe
längst verbüßt haben. Seit einem Jahr ist es schwieriger geworden,
eine solch drakonische Maßnahme nachträglich zu verhängen. Dies
bürdet Politik, Justiz und Polizei die Verantwortung auf, mit
Menschen umzugehen, die man eigentlich lieber bis ans Ende ihrer Tage
hinter Gittern sähe. Dieser besonderen Verpflichtung, so viel steht
fest, sind im Falle des skandalösen Angriffs eines 15-fach
vorbestraften Sexualtäters auf ein zehnjähriges Mädchen in Duisburg
zu viele Stellen nicht gerecht geworden. Die Kette des Versagens
beginnt bei einem Gutachter, der eine verheerende
Gefährlichkeitsprognose erstellte, über einen Richter, der dieser
Expertise zu blind vertraute, bis hin zu einer Polizei, die sich
nicht sorgfältig genug einen eigenen Reim auf die brisante Lage
machte. Und im Hintergrund zauderte die Bundesregierung, eine neue
gesetzliche Regelung zu schaffen, um Gefahr für die Allgemeinheit
abzuwenden. Nicht nur in Duisburg-Homberg erwartet man etwas mehr als
gegenseitige Schuldzuweisungen.
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