(ots) - Heute noch bestehende, aber tatsächlich nicht
genutzte Rechte für den Abbau von Sand und Kies, die auf bis 1996
fortgeltendem DDR-Recht beruhen, werden im ersten Halbjahr 2011
beseitigt. Dies ist das Ergebnis eines Gesprächs mehrerer
Bundestagsabgeordneter mit Vertretern ostdeutscher Länder. Dazu
erklärt der für Aufbau Ost zuständige stellvertretende Vorsitzende
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Arnold Vaatz:
"Mit der Beseitigung dieser Berechtigungen endet die Unsicherheit
der betroffenen Grundstückseigentümer in Ostdeutschland, ob nicht
doch noch auf ihren Grundstücken der Abbau von Sand und Kies
aufgenommen wird. Damit wird auch ein Hindernis für Investitionen
beseitigt.
14 Jahre nach Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse im
Bergrecht bestehen nur noch weniger als 40 ungenutzte bergrechtliche
Bewilligungen, die auf dem bis 1996 fortgeltenden Bergrecht der DDR
beruhen. Ausgehend von einem Stand von etwa 1.500 solcher Rechte ist
damit das Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei
Bodenschätzen ein großer Erfolg.
Die ostdeutschen Länder sichern nun zu, dass sie bis zum Sommer
kommenden Jahres die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen werden, um
noch bestehende ungenutzte Berechtigungen zu beseitigen."
Hintergrund:
Während in Westdeutschland die Bodenschätze Sand und Kies in
Privateigentum standen, waren diese in Ostdeutschland aufgrund einer
Verordnung des Ministerrates der DDR vom 15. August 1990 bergfrei und
somit Eigentum des Staates. Unabhängig vom Grundeigentum konnte
Dritten das Recht zum Abbau eingeräumt werden. Auch nach dem 3.
Oktober 1990 blieb in Ostdeutschland diese Rechtslage zunächst
bestehen.
1996 erfolgte mit dem "Gesetz zur Vereinheitlichung der
Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen" die Rechtsangleichung. Für die
rund 1.500 bestehenden Abbaurechte wurde zwar Vertrauensschutz
gewährt, aber der Widerruf ungenutzter Rechte erleichtert.
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