(ots) - Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen
Donnerstag einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der
Sicherungsverwahrung. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und der zuständige
Berichterstatter Ansgar Heveling:
"Die christlich-liberale Koalition hat mit dem Gesetz zur
Sicherungsverwahrung eines der komplexesten und wichtigsten Themen
der Rechtspolitik neu geregelt.
Durch das Gesetz wird die Allgemeinheit vor Straftätern geschützt,
die auch nach der Haftverbüßung noch gefährlich sind. Gleichzeitig
wird das Instrument der Sicherungsverwahrung auf schwerste Fälle
beschränkt, um ihrem Ausnahmecharakter Rechnung zu tragen.
Außerdem ist das Gesetz eine Reaktion auf eine Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, die dazu geführt hat,
dass mehrere weiterhin als gefährlich eingestufte Täter in die
Freiheit entlassen werden mussten. Mit dem Therapie- und
Unterbringungsgesetz (ThUG), das ebenfalls Teil des Gesetzespaketes
ist, wird dafür gesorgt, dass diejenigen Täter, die psychisch gestört
sind, weiterhin oder wieder in staatliche Obhut genommen werden
können, um die Bevölkerung vor ihnen zu schützen.
In den Gesprächen der Rechtspolitiker konnte die Union noch
weitere Verbesserungen an diesem Konzept durchsetzen. Wir haben
erreicht, dass ein im Urteil ausgesprochener Vorbehalt der
Sicherungsverwahrung auch in den Fällen bis zur vollständigen
Vollstreckung der Freiheitsstrafe ausgeübt werden kann, in denen die
Vollstreckung des Strafrestes zunächst zur Bewährung ausgesetzt wird,
die Strafaussetzung später jedoch widerrufen und auch die Reststrafe
vollstreckt wird. Schließlich haben wir noch für eine weitere
Anhebung der Frist für die Verlängerung der so genannten
Rückfallverjährung von 10 auf fünfzehn Jahre gesorgt.
Es ist außerordentlich zu begrüßen, dass die Veränderungen auf
breite Unterstützung gestoßen sind, da sich auch die SPD entschlossen
hat, die Neuregelung mit zu tragen."
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