(ots) - Der Deutsche Bundestag beschließt heute die
Neuregelung des Rechts der Sicherungsverwahrung. Dazu erklärt der
innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
"Die Neuregelung trägt zu einer deutlichen Stärkung der
öffentlichen Sicherheit bei. Gefährliche Gewalt- und Sexualtäter
können nun auch zukünftig zum Schutz der Bevölkerung in
entsprechenden Einrichtungen sicher untergebracht werden. Diese neue
Form der Unterbringung kommt damit endlich unserer Forderung nach
einem höchstmöglichen Schutzniveau der Bevölkerung vor Intensivtätern
nach.
Die Neuregelung der Sicherungsverwahrung trägt aber auch in
anderen wesentlichen Punkten die deutliche Handschrift der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag. So konnten die Anforderungen
an das Vorliegen von neuen Tatsachen gesenkt und die Zeitspanne für
eine Rückfallverjährung von fünf auf 15 Jahre deutlich erweitert
werden. Weitere Taten von Sexualstraftätern können somit auch noch
bis zu 15 Jahre nach der ersten Tat als Grundlage für die Anordnung
einer Sicherungsverwahrung dienen. In der Praxis hatte die bisherige
kurze Frist vielfach dazu geführt, dass die Sicherungsverwahrung
nicht angeordnet worden ist."
Hintergrund:
Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
vom 17. Dezember 2009 wurde für einen Teil der in Deutschland
untergebrachten Straftäter die Sicherungsverwahrung für nicht konform
mit der Europäischen Menschenrechtskonvention erklärt. Nach
Rechtskraft des Urteils mussten vereinzelt gefährliche Straftäter
freigelassen werden. Die christlich-liberale Koalition hatte sich im
Sommer auf eine Neuregelung des Rechts der Sicherungsverwahrung
verständigt. Es konnten nicht nur bestehende Lücken im
Strafgesetzbuch geschlossen werden, sondern durch das neue
Therapieunterbringungsgesetz können auch bereits entlassene
"Altfälle" bei fortdauernder Gefährlichkeit erneut sicher
untergebracht werden.
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