(ots) - Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat diese Woche
ein 12-Punkte-Papier zum Schutz des geistigen Eigentums im digitalen
Zeitalter veröffentlicht. Dazu erklären der kultur- und
medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang
Börnsen (Börnstrup) und der zuständige Berichterstatter, Ansgar
Heveling:
"Der Urheber ist und bleibt für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion der
Mittelpunkt des Urheberrechts. Auch in der digitalen Gesellschaft
müssen Kreative mit ihrer geistigen Arbeit Geld verdienen können und
vor allem selbst entscheiden dürfen, was mit ihren Werken geschieht.
Das Urheberrecht ist nicht nur ein Ausfluss des Grundrechts auf
Eigentum. Es ist vor allem auch Ausdruck ihrer Persönlichkeit. Diese
ideelle Dimension hat der Kulturstaatsminister auf der Grundlage des
Koalitionsvertrages zu Recht betont.
Wenn wir das hohe kulturelle Niveau in Deutschland halten und noch
weiter verbessern wollen, dann muss die Politik nicht nur den Wert
des geistigen Eigentums betonen, sondern auch den richtigen
Rechtsrahmen für die Urheber schaffen. Dazu gehören richtigerweise
das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, um die Journalisten
besser zu stellen, sowie auch ein Warnhinweismodell und mehr
Verantwortung für die Internetprovider. Der Kulturstaatsminister
setzt hier eindeutig die richtigen Akzente.
Damit Literatur, Musik, Kunst und Wissenschaft aber auch für alle
Interessierten zugänglich sind, brauchen wir auch Rechtssicherheit.
Hier leisten die Verwertungsgesellschaften einen wertvollen Beitrag,
denn sie stellen sicher, dass es einen einheitlichen Ansprechpartner
für den Rechteerwerb gibt. Daher ist es konsequent, dass verwaiste
und vergriffene Werke in Zukunft gegen eine angemessene Vergütung
durch die Verwertungsgesellschaften lizenziert werden können. Bei der
anstehenden Harmonisierung der Regeln für Verwertungsgesellschaften
in Europa erwarten wir, dass sich auch alle anderen Mitglieder der
Bundesregierung für eine Übernahme unseres bewährten Systems
einsetzen."
Hintergrund:
Derzeit wird im Bundesjustizministerium das dritte Gesetz zur
Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, der so
genannte "3. Korb", erarbeitet. Gleichzeitig beschäftigt sich im
Bundestag eine Projektgruppe der Enquete-Kommission "Internet und
digitale Gesellschaft" mit dem Urheberrecht in der digitalen
Gesellschaft. Auch auf europäischer Ebene will die Kommission im
Rahmen der europäischen Agenda 2020 einen einheitlichen digitalen
Binnenmarkt schaffen und dazu das Urheberrecht und dessen Schutz
weiter harmonisieren.
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