(ots) - Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion veranstaltet am
heutigen Mittwoch ein Fachgespräch zum Thema "Die Europäische
Privatgesellschaft - Zukunftsmodell für den Mittelstand?" durch. Dazu
erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und der zuständige
Berichterstatter im Rechtsausschuss Dr. Stephan Harbarth:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist überzeugt: Die Europäische
Privatgesellschaft als neue europaweite Rechtsform bietet gerade der
deutschen Wirtschaft große Vorteile. Die Schaffung ihrer rechtlichen
Grundlagen darf daher nicht weiter auf die lange Bank geschoben
werden.
Denn mit der Europäischen Privatgesellschaft können viele kleine
und mittlere Unternehmen einen leichteren Zugang zum europäischen
Binnenmarkt erhalten. Die finanziellen und administrativen Hürden für
eine Geschäftstätigkeit in anderen Mitgliedstaaten lassen sich damit
deutlich reduzieren.
In der christlich-liberalen Koalition haben wir daher vereinbart,
dass wir die Schaffung eines Statuts für die Europäische
Privatgesellschaft auf europäischer Ebene fördern werden. Dazu gehört
auch das Bewusstsein, dass sich Regelungen des nationalen
Gesellschaftsrechts nicht Buchstabe für Buchstabe auf die
europäischen Rechtsgrundlagen übertragen lassen. Für wesentliche
Gesichtspunkte wie den Gläubigerschutz und die
Arbeitnehmermitbestimmung liegen aber sinnvolle und ausgewogene
Vorschläge auf dem Tisch, die eine Einigung ermöglichen sollten."
Hintergrund:
Große Unternehmen haben in der Europäischen Union bereits seit
2004 die Möglichkeit, sich in der Societas Europaea (SE) als einer
eigenen europäischen Rechtsform zu organisieren. Im Juni 2008 hat die
Europäische Kommission dann einen Vorschlag für eine Verordnung über
die Europäische Privatgesellschaft (europaweite Bezeichnung: Societas
Privata Europaea - SPE) vorgelegt. Mit der SPE soll nun auch
kleineren und mittleren Unternehmen eine geeignete
Gesellschaftsrechtsform für eine Geschäftstätigkeit in mehreren
Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden.
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