(ots) - Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie vorgelegte Referentenentwurf zur Novellierung des
Telekommunikationsgesetzes war Gegenstand eines Fachgesprächs der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Experten aus den Ministerien,
Verbänden und Unternehmen. Schwerpunkt des Gesprächs waren die
Bedingungen für Investitionen in schnelle Breitbandnetze und Fragen
des Verbraucherschutzes. Dazu erklären der wirtschaftspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer, und
der Fraktionsbeauftragte für IT-, Kommunikations- und Postpolitik,
Dr. Georg Nüßlein:
"Schnelles Internet ist aus dem heutigen Leben gar nicht mehr
wegzudenken. Breitbandnetze sind ein wichtiger Standortfaktor für die
Ansiedlung von Unternehmen und damit für die Schaffung von
Arbeitsplätzen. Im privaten Bereich ermöglichen sie die Teilhabe an
der Informationsgesellschaft. Daher brauchen wir breitbandige
Telekommunikationsnetze in jeder Stadt und in jedem Dorf.
Die Breitbandstrategie der Bundesregierung gibt dafür die
Etappenziele vor: Bis Ende dieses Jahres soll eine flächendeckende
Grundversorgung mit Breitbandanschlüssen mit einer Übertragungsrate
von mindestens 1 Mbit/s verfügbar sein. Bis 2014 wollen wir für 75
Prozent aller Haushalte Anschlüsse mit mindestens 50 Mbit/s
ermöglichen. Am Ende muss flächendeckend eine leistungsfähige
Breitbandinfrastruktur in ganz Deutschland vorhanden sein.
Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir ein
Telekommunikationsgesetz, das den Unternehmen einerseits umfassende
Anreize für Investitionen in Breitbandnetze bietet. Es bedarf z.B.
langfristiger Regulierungskonzepte, Möglichkeiten zur Kooperation
beim Netzausbau, eine Verlängerung der Marktregulierungszyklen und
eine angemessene Verzinsung des investierten Kapitals. Andererseits
müssen alle Synergiepotenziale ausgeschöpft werden, indem z.B. der
Zugang zu Leerrohren und Masten und zu bereits vorhandenen
Infrastrukturen, wie der sogenannten Inhouse-Verkabelung, ermöglicht
wird.
Darüber hinaus wollen wir den Verbraucherschutz im
Telekommunikationsgesetz massiv verbessern, um unsere Bürgerinnen und
Bürger vor unseriösen Geschäftspraktiken zu schützen. Dazu werden wir
einen unterbrechungsfreien Anbieterwechsel sicherstellen,
kostenpflichtige Warteschleifen verbieten, eine Pflicht zu
Preisansagen beim Call by Call implementieren, einen Schutz vor der
Abrechnung von Internetkostenfallen über die Handyrechnung und ein
Sonderkündigungsrecht bei Umzug einführen sowie die Anbieter zur
Angabe der Mindestgeschwindigkeit von DSL-Anschlüssen verpflichten.
Mit dem für das Telekommunikationsgesetz ebenfalls zuständigen
Berichterstatter unserer Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie, Andreas Lämmel, setzen wir uns derzeit mit vollem
Einsatz dafür ein, dass das neue Telekommunikationsgesetz ganz in
diesem Sinne beschlossen wird. Das Fachgespräch mit den geladenen
Experten hat uns dabei wertvolle Impulse gegeben."
Hintergrund:
EU-Richtlinien des Jahres 2009 erfordern die Novellierung des
Telekommunikationsgesetzes in Deutschland. Ein Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie liegt seit
September 2010 vor. Neben Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
waren auf dem Fachgespräch vertreten: Die Deutsche Telekom AG, der
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten
e.V. (VATM), der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO),
der Bundesverband Glasfaseranschluss e. V. (BUGLAS), der Verband
Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V. (ANGA) sowie Vertreterinnen und
Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz und der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle(at)cducsu.de