(ots) - Der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de
Maizière hat heute Eckpunkte für ein Gesetz zur Verbesserung des
Datenschutzes im Internet vorgelegt. Dazu erklärt der innen- und
rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Mayer:
"Längst ist Profilbildung im Internet nicht mehr nur Theorie,
sondern Realität geworden. Wird sie dabei ohne überwiegende
rechtliche Interessen oder gar gegen den ausdrücklichen Willen des
Nutzers vorgenommen, so ist sie mit dem Recht auf informationelle
Selbstbestimmung nicht zu vereinbaren. Die Vorschläge des
Bundesinnenministers Dr. Thomas de Maizière, die zu einer
gesetzlichen Klarstellung dieses Grundsatzes führen, sind daher ein
richtiger Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung des Einzelnen über
seine Daten.
Eine gesetzliche Regelung muss daher aus meiner Sicht hinreichend
konkret zwischen zulässigem und unzulässigem Eingriff in das Recht
auf informationelle Selbstbestimmung unterscheiden. Nur dann stellt
sie einen Gewinn für die Beteiligten dar. Wichtig ist zudem eine
technik- und anwendungsneutrale Ausgestaltung der Regelungen.
Schließlich ist die Innovationskraft des digitalen Zeitalters
weiterhin ungebremst."
Hintergrund:
Das Bundesinnenministerium hatte im September ein Einzelfallgesetz
zu Google Street View und vergleichbaren Diensten abgelehnt. Es würde
Innovation und Fortschritt hemmen, ohne den Bürgerinnen und Bürgern
einen spürbaren zusätzlichen Schutz ihrer Privatsphäre zu sichern.
Zugleich war angekündigt worden, bis zum Dezember einen Entwurf für
ein sogenanntes. "Rote Linien-Gesetz" vorzulegen. Dieses soll den
Schutz vor besonders schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen im
Internet verbessern.
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