(ots) - Trotz eines seit Mai 2010 fertigen Gesetzentwurfs
zur Einrichtung einer zentralen Strafverfolgungsbehörde für
Bundeswehr-Einsätze im Ausland liegt die Sachentscheidung auf Eis.
Nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" (Freitag-Ausgabe)
spricht der Bund von einer zurückgezogenen Zusage des Freistaates
Sachsen für den avisierten Staatsanwaltschafts-Ort Leipzig. Dem
widerspricht das sächsische Justizministerium. Dabei geht es offenbar
auch, neben dem Ringen um Zuständigkeiten, um Fragen der Finanzierung
und um die Sorge, der Sitz dieser Zentralstaatsanwaltschaft könnte
womöglich Zielpunkt terroristischer Anschläge werden.
Ein von der Bundesjustizministerin Anfang Mai 2010 fertig
gestellter Gesetzesentwurf konnte im Bundeskabinett bisher nicht
behandelt werden, "weil die Landesregierung Sachsen ihre Zustimmung
zum Gerichtsstandort Leipzig zurückgezogen hat", so beklagte jetzt
das Verteidigungsministerium.
Sachsens Justizminister Jürgen Martens (FDP) bestritt gegenüber
der Zeitung den Eindruck einer Blockade. Er würde "weiterhin die
Errichtung eines zentralen Gerichtsstandes und damit einer zentralen
Staatsanwaltschaft für die Strafverfolgung von Straftaten, die
Bundeswehrangehörige im Auslandseinsatz begangen haben, befürworten",
so Martens. Allerdings sollte "die Verfolgung von Straftaten nach dem
Völkerstrafgesetzbuch und die Verfolgung von Straftaten, die im
Ausland gegen Bundeswehrsoldaten verübt wurden, nicht darunter
fallen".
Im Gegensatz dazu plante die Bundesregierung eine zentrale
Strafverfolgung auch für Fälle des Völkerstrafrechts. Dies würde den
Ort dieser Schwerpunkt-Justiz zu einem Zentrum auch für Gefährdungen
durch terroristische Anschläge, beispielsweise durch Taliban oder des
Netzwerkes Al-Kaida, machen, haben, nach Informationen der Zeitung,
Sicherheitsexperten der Regierung erklärt. In Leipzig müsste
womöglich eine Art Hochsicherheits-Bereich eingerichtet werden. Zudem
geht es offenkundig auch um die noch ungeklärte finanzielle
Beteiligung aller Bundesländer an der Zentralstelle.
Leider "konnte ein Durchbruch bislang nicht erzielt werden",
bemängelt jetzt zu Guttenberg in einem Brief an den Vorsitzenden der
Ministerpräsidentenkonferenz, Sachsen-Anhalts CDU-Regierungschef
Wolfgang Böhmer. Die Konferenz hatte den Staatsanwaltschafts-Plan
bereits grundsätzlich im Oktober 2009 unterstützt. "Schwierigkeiten
bereitet weiterhin die Suche nach einem geeigneten Ort für den
besonderen Gerichtsstand und die Bereitschaft eines Bundeslandes,
diesen bei sich aufzunehmen."
zu Guttenberg bot sich als vermittelnder Gesprächspartner an. Die
zentrale Strafverfolgungsbehörde "ist für die effektive Durchführung
rechtsstaatlich gebotener Ermittlungen im Zusammenhang mit den
Auslandseinsätzen unserer Streitkräfte wichtig".
Sachsens FDP-Justizminister Martens hob hervor, "die Frage, ob
eine solche Zuständigkeit in Leipzig eingerichtet werden soll, ist
noch nicht entschieden, aber unverändert aktuell für die sächsische
Justiz". Auch die Standort-Entscheidung müsse "letztlich im
Einvernehmen mit dem Bund und den Ländern getroffen werden". Er würde
es deshalb "sehr begrüßen, wenn sich die
Ministerpräsidentenkonferenz dieses Themas annimmt". Die tagt am 15.
Dezember 2010. Sollte mit Leipzig bis dahin nicht alles geklärt sein,
will sich Berlin offensiv um einen anderen Standort bemühen.
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