(ots) - /KARLSRUHE. Eine Übertragung wichtiger
Gerichtsverfahren im Fernsehen hat Andreas Voßkuhle, der Präsident
des Bundesverfassungsgerichts, vorgeschlagen. "Wenn man nicht will,
dass Filme über US-Geschworenenprozesse und Nachmittags-Gerichtshows
das Bild der Be-völkerung über die deutsche Justiz prägen, dann muss
man Bilder aus dem echten Gerichtsaltag zulassen," sagte Voßkuhle
laut einem Bericht des "Kölner Stadt-Anzeiger" (Fretagausgabe).
Bisher sind Fernsehaufnahmen aus Gerichtsprozessen in Deutschland
verbten, um einen öffentlichen Pranger zu verhindern. Eine Klage des
Nachrichtensenders NTV scheiterte im Jahr 2000 vor dem
Bundesverfassungsgericht. "Aber das Gericht hat eine Ändrung der
Gesetzeslage durch den Bundestag nicht verboten", erinnerte Voßkuhle.
Der CSU-Rechtspolitiker Norbert Geis betrachtet die Idee des
Präsidenten des Bundesverfas-sungsgerichts mit Skepsis. Er könne sich
eine Fernseübertragung von Gerichtsprozessen allen-falls vorstellen,
"wenn es um die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen auf
Initiative etwa von Bundestagsfraktionen geht", sagte Geis dem
"Kölner Stadt-Anzeiger". Bei anderen Prozessen lehne er TV-Kameras
ab. Durch die Fernsehöffentlichkeit könnten die Prozess-beteiligten
"befangen werden und die Unmittelbarkeit des Verhältnisses von
Gericht, Klägern, Angeklaten und Verteidigern verloren gehen".
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