(ots) - In seinem Herbstgutachten fordert der 
Sachverständigenrat für Wirtschaft, die im Grundgesetz verankerte 
Tarifpluralität vorbehaltlos zu akzeptieren. Dies begrüßt auch der 
Hauptgeschäftsführer der Führungskräfte Chemie VAA Gerhard Kronisch. 
"Zu unterstreichen sind dabei insbesondere die gewichtigen 
verfassungsrechtlichen Bedenken wegen eines Verstoßes gegen Art. 9 
Abs. 3 GG", so Kronisch. 
   Die fünf Wirtschaftsweisen haben sich eindeutig dagegen 
ausgesprochen, den Vorstoß von BDA und DGB zur gesetzlichen Regelung 
der Tarifeinheit aufzugreifen. Der VAA-Hauptgeschäftsführer 
kritisiert: "Der immer wieder bemühte Verweis auf sogenannte 
'englische Verhältnisse' hat mit der Realität der industriellen 
Beziehungen wenig zu tun." Das Gegenteil ist der Fall: Im 
öffentlichen Dienst und in der Chemie ist Tarifpluralität eine seit 
langem geübte Praxis. Durch den verantwortungsbewussten Umgang der 
Tarifvertragspartner mit der Tarifautonomie seien die von den 
Arbeitgebern befürchteten Verwerfungen und Lohnspiralen nach oben 
ausgeblieben, betont Gerhard Kronisch. "Im Übrigen drängen sich 
Regelungsnotwendigkeiten in Bezug auf das Arbeitskampfrecht nicht 
auf, auch wenn der Sachverständigenrat diese Frage etwas anders 
sieht", so Kronisch weiter. Denn nur in Österreich und in der Schweiz
werde noch seltener als in Deutschland gestreikt. 
   Wie verantwortungsbewusst die Tarifpartner im Allgemeinen handeln,
beweist die moderate Lohnpolitik der vergangenen Jahre, die einen 
großen Anteil am Wiedererstarken der deutschen Wirtschaft hat. 
"Arbeitnehmer und Führungskräfte haben sehr besonnen agiert und die 
deutsche Industrie wieder konkurrenzfähig gemacht", unterstreicht 
Kronisch. Das sei ja zuletzt auch ausdrücklich von der 
Bundesregierung durch Wirtschaftsminister Rainer Brüderles Appell 
anerkannt worden, im Aufschwung nunmehr für angemessene 
Lohnsteigerungen zu sorgen.
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