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Landeszeitung Lüneburg: "Die Kontrollinstanzen haben versagt" - Anwalt Schwenn will Hannoveraner Justiz für Fehlurteil im Missbrauchsprozess zur Verantwortung ziehen

ID: 259314

(ots) - Das Urteil aus Hannover ist einer der größten
Justizirrtümer der vergangenen Jahre in Niedersachsen. Die Große
Jugendkammer am Landgericht Lüneburg hat das Urteil jetzt kassiert,
sie sprach Ralf Witte (46) und Karl-Heinz Wulfhorst (61) in dem
Wiederaufnahmeverfahren vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs der
damals 15 Jahre alten Jennifer frei. Doch für Wittes Verteidiger, den
prominenten Hamburger Rechtsanwalt Johann Schwenn, ist die Sache noch
nicht beendet. Denn kurz nach der Hauptverhandlung im Jahre 2004
hatte das vorgebliche Opfer bei der Staatsanwaltschaft Hannover
abermals ausgesagt, gab Angaben über einen vermeintlichen
Vergewaltigungsring preis, die jedoch nie durch Ermittlungen
bestätigt werden konnten. Die Staatsanwaltschaft aber verschwieg die
Aussage, die an der Glaubwürdigkeit des Opfers weitere Zweifel hätte
schüren können. Auch hätte sie den Bundesgerichtshof -- wegen ihrer
Bedeutung für eine sogenannte Verfahrensrüge -- an der Verwerfung der
Revision hindern können, so Schwenn. Der Staatsanwaltschaft Hannover
wirft der Verteidiger Schwenn in einer Strafanzeige Rechtsbeugung vor
und spricht im LZ-Interview von "unglaublicher Unprofessionalität"
und von der "dunklen Seite des Opferschutzes".

Herr Schwenn, der Vorsitzende Richter Knaack am Lüneburger
Landgericht sagte bei der Urteilsverkündung, dass erfolgreiche
Wiederaufnahmeverfahren Exoten sind...

Johann Schwenn: Das kann ich aus meiner Perspektive nicht sagen,
vor allem nicht für den Bereich des 3. Strafsenats des
Bundesgerichtshofes, der für Niedersachsen zuständig ist. In meiner
Praxis sind solche Wiederaufnahmen keine Exoten. Die Fälle Witte und
Wulfhorst sind Fall vier und fünf allein in meiner Praxis in
Niedersachsen in den letzten fünf Jahren. Wenn Sie noch die
Revisionen dazunehmen, die Erfolg haben, weil den Gerichten




Rechtsfehler unterlaufen sind, dann kann ich die Zahl der Fälle nicht
mehr greifen, in denen Gerichte Fehler wie hier gemacht haben.

Welche Kriterien zählen für Sie, wenn Sie sich als Verteidiger
entscheiden, die Wiederaufnahme eines Falls anzustreben?

Schwenn: Ausschlaggebend ist, wenn ich auf verdächtige
Feststellungen stoße. In dem aktuellen Fall war es eine Kombination
verschiedener Faktoren. Da war das selbstverletzende Verhalten des
vermeintlichen Opfers. Und die Annahme einer posttraumatischen
Belas"tungsstörung des Mädchens. Damit wurden die
Verhaltensauffälligkeiten erklärt und die Ungereimtheiten in den
Angaben des vermeintlichen Opfers gesundgebetet, das ja übrigens noch
Jungfrau war -- nach zehn angenommenen brutalen Vergewaltigungen,
unter anderem durch Penetration mit einer Flasche.

Nach dem heutigen Kenntnisstand des Lüneburger Landgerichts hätte
es in Hannover im Fall Witte/Wulfhorst nicht einmal zu einer Anklage
kommen dürfen. Warum kam es aus Ihrer Sicht sogar zu einer
Verurteilung?

Schwenn: Man muss zunächst festhalten: Nicht nur nach dem heutigen
Kenntnisstand, sondern auch nach dem, den man hatte, bevor die neue
Aussage der Nebenklägerin vom 15. September 2004 bekannt wurde, hätte
es nicht zu einem Schuldspruch kommen dürfen. Dass es so weit
gekommen ist, hängt mit einem Phänomen zusammen: der zu frühen
Festlegung auf die Opferrolle. Die wiederum beruht auf der
unglaublichen Unprofessionalität der mit der Sache befassten Richter
des Landgerichts Hannover und der dortigen Staatsanwälte. Man glaubt
einer Zeugin, weil sie weint. Der psychiatrische Sachverständige
Prof. Kröber, den ich für den Wiederaufnahmeantrag um sein Gutachten
gebeten hatte, hat deshalb von "volkspsychologischen Auffassungen"
gesprochen. Ihm ist auch aufgefallen, dass die Hannoveraner
Urteilsbegründung hoch emotionalisiert abgefasst ist. Das zeigt, dass
die Hannoveraner Kammer, unter dem Vorsitz eines heute pensionierten
Richters, es mit einem befangenen Gericht zu tun hatte. Es ist sehr
bedauerlich, dass den Bundesgerichtshof nicht schon diese Form der
Urteilsgründe bewogen hat, das Urteil aufzuheben. Damit wäre viel
Unglück vermieden worden. Urteilsaufhebungen sind bei Strafurteilen
aus Hannover nicht ungewöhnlich: In der Aufhebungsstatistik des
Bundesgerichtshofs belegt dieses Landgericht einen der vorderen
Plätze. Wäre der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs nicht so gnädig
mit dem Landgericht Hannover, wie er es in der Sache Witte/Wulfhorst
gewesen ist, wäre die Bilanz noch düsterer. In den Rechtsfehlern
spiegelt sich das Unvermögen, zu einem guten Urteil zu gelangen. Dass
das Präsidium des Landgerichts Hannover noch keine Abhilfe geschaffen
und geeignete Richter an die Stelle gesetzt hat, ist mir
schleierhaft. Es gibt genug junge und richtig gute Juristen. Keinem
dieser Berufsanfänger würden Fehl"leis"tungen unterlaufen, wie sie in
Hannover anscheinend in sogenannten Missbrauchsverfahren offenbar an
der Tagesordnung sind.

Wollen Sie damit sagen, dass das vom Landgericht Lüneburg
festgestellte Fehlurteil in Hannover nur die Spitze eines Eisberges
ist?

Schwenn: Da bin ich sicher. Man fragt sich ja auch, was man in
einer anderen Verfahrensrolle tun würde. Ein Generalstaatsanwalt muss
in einem solchen Fall Konsequenzen ziehen und sich die bisherigen
rechtskräftigen Urteile jener Kammer ansehen, ob es weitere Verfahren
gibt, in denen die Sachverständigen des jüngsten Falles mitgewirkt
haben und es zu Verurteilungen gekommen ist. Wenn man dann noch das
Suchwort "posttraumatische Belastungsstörung" einsetzt, dann hat man
die Verdachts"fälle, die Anlass geben würden, von Amts wegen die
Prüfung von Wiederaufnahmen zu prüfen. Ich verstehe nicht, wie der
Generalstaatsanwalt in Celle ruhig schlafen kann angesichts der
Beobachtungen, zu denen die Sache Witte/Wulfhorst Gelegenheit geboten
hat. Und ich verstehe auch nicht, wie es sein kann, dass ein
Staatsanwalt nicht wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung und der
schweren Freiheitsberaubung verfolgt wird, der mit der Billigung
seiner Behördenleitung eine Aussage verschweigt, die für die
Verfahrensrüge zur --- übrigens auch unwürdigen --- Behandlung des
aussagepsychologischen Sachverständigen bedeutsam war. Inzwischen hat
sich ergeben, dass der Vorsitzende des für das
Ermittlungserzwingungsverfahren zuständigen 2. Strafsenats des
Oberlandesgerichts in Celle zu der Zeit, um die es im Fall
Witte/Wulfhorst geht, stellvertretender Behördenleiter der
Staatsanwaltschaft in Hannover war. Damit war auch er verstrickt in
das Verschweigen der Aussage. Dazu muss man außerdem Folgendes
wissen: Die Staatsanwaltschaft steht auf dem Standpunkt, man habe die
Akteure des von der Hauptbelas"tungszeugin im September 2004
beschriebenen "Mädchenringes" nicht ermitteln können und deshalb die
bizarre Aussage der Nebenklägerin unter Verschluss halten müssen. Nun
will ich der Staatsanwaltschaft Hannover nicht vorwerfen, dass sie
nicht die "Bravo" liest -- sonst hätte sie gewusst, dass es in der
Zeit, als die Nebenklägerin der Staatsanwaltschaft nicht zur
Verfügung stand, bei "Bravo" ein Interview mit ungepixelten Bildern
gegeben hat. Aber ich werfe der Staatsanwaltschaft etwas anderes vor:
Nach den ersten Ermittlungen zu diesem vermeintlichen Mädchenring kam
es zu einem Treffen zwischen dem Polizeipräsidenten und dem
Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Hannover. Nun stellen Sie sich
mal bitte vor, Sie sind Polizeipräsident, und Sie hören, dass in
Ihrem Verantwortungsbereich ständig Kinder vergewaltigt werden
sollen, dass angeblich Babys an die Wand geworfen werden und ein Arzt
verletzte Kinder wieder fit für den Geschlechtsverkehr spritzt. Da
würden Sie als Polizeipräsident doch sagen, die Staatsanwaltschaft
kann so lethargisch agieren wie sie will, ich habe für Gefahrenabwehr
zu sorgen und lasse deshalb die als Tatorte in Betracht kommenden
Häuser durch Beamte des mobilen Einsatzkommandos überholen. Dass der
Polizeipräsident damals untätig geblieben ist, ist ihm aber nicht
vorzuwerfen. So kann er sich nur deshalb verhalten haben, weil man
ihm bei der Staatsanwaltschaft gesagt haben muss, machen Sie sich mal
keine Sorgen, das Mädchen ist so schwer traumatisiert, dass es jetzt
diesen Unsinn erzählt. Aber damit war schon im Oktober 2004 die
Berechtigung entfallen, die Aussage zu verschweigen. Die
Staatsanwaltschaft Hannover kann ja auch nicht erklären, warum sie
die Aussage im Januar 2008 aufgedeckt hat. Wenn der Bundesgerichtshof
die gelesen hätte, hätte er mit Sicherheit nicht gesagt, bei einer
fachgerechten aussagepsychologischen Begutachtung wäre nichts anderes
herausgekommen. Dann hätten Herr Witte und Herr Wulfhorst eben nicht
jahrelang unschuldig gesessen mit den entsprechenden fürchterlichen
Folgen für sie und ihre Familien -- und jetzt auch mit äußerst
unangenehmen Folgen für den niedersächsischen Steuerzahler, der
wahrscheinlich eine siebenstellige Summe als Entschädigung zahlen
muss. Und ich verstehe auch nicht, wie man als politisch
Verantwortlicher Verhältnisse bei der Staatsanwaltschaft Hannover,
die zu solchen Ergebnissen führen, auch nur einen Tag länger dulden
kann.

Soll jetzt etwa der Niedersächsische Justizminister eingreifen?

Schwenn: Ja. Eigentlich ist der Generalstaatsanwalt gefordert, für
Ordnung zu sorgen. Dazu hat der aber offenbar keine Neigung. Dann
muss es der Minister tun. Dazu ist dessen Weisungsbefugnis gegenüber
der Staatsanwaltschaft da. Tut er das nicht, müsste sich die
Opposition im Niedersächsischen Landtag der Sache annehmen. Das
Problem ist aber, dass die falschen Personalentscheidungen teilweise
in einer Zeit getroffen worden sind, als nicht die jetzige Koalition
in Hannover regierte, sondern eine andere. Man hat also gemeinsam
diese Leichen im Keller. Das erklärt vielleicht, wa"rum die
politischen Kontrollinstanzen hier auf ganzer Linie versagen. Und bei
der Gelegenheit gleich noch etwas: Wenn Sie sich mal die Artikel zu
dem Verfahren in der Presse ansehen, dann werden Sie finden, dass
manche Ihrer Journalisten-Kollegen der Strafkammer in Hannover und
der Staatsanwaltschaft durch eine Berichterstattung sekundieren, die
zwischen den Zeilen suggeriert, an den Vorwürfen sei doch etwas dran.
Bei Provinzzeitungen ist es häufig zu beobachten, dass die Nähe zu
der Obrigkeit in all ihren Darstellungsvarianten so groß ist, dass
man es sich mit niemandem verderben will. Da wirkt ein Moment der
Korruption. Medienvertreter hören so etwas nicht gerne. Die vierte
Gewalt ist es gewohnt, dass allenfalls der Deutsche Presserat mal
etwas zu ihrem Wirken sagt, aber das kann man den Medien in ihrer
Gesamtheit nicht ersparen: Dieses undifferenzierte, unkritische
Abfahren auf das Opferthema ist verantwortungslos. Ich bin der
Letzte, der nicht für die Verfolgung gerade von Sexualdelikten
eintritt, auch ich bin gelegentlich Nebenklägervertreter, aber man
muss es auch richtig machen. Und wenn am Ende Täter und Opfer
vertauscht werden, mit Folgen wie im Fall Witte/Wulfhorst, ist das
eine Katastrophe.

Gibt es so etwas wie ein System oder einen Automatismus der
Unrechtsprechung bei Missbrauchsprozessen?

Schwenn: Es sieht im Grunde genommen immer so aus wie im Verfahren
um Herrn Witte und Herrn Wulfhorst: Bei der Polizei oder bei der
Staatsanwaltschaft erscheint eine Zeugin, die einen mitleiderregenden
Eindruck macht, und berichtet von den ihr zugefügten Verbrechen. Und
dieser Eindruck führt dazu, dass man jede Professionalität fahren
lässt und von Anfang an davon überzeugt ist, dass man es mit einem
Opfer zu tun hat. Dabei weiß man überhaupt nicht, ob die Zeugin, wenn
sie nicht ohnehin lügt, tatsächlich Opfer des von ihr Beschuldigten
oder Opfer einer psychischen Störung ist. Doch solche psychischen
Auffälligkeiten werden nicht nur übersehen, sondern sie werden oft
zwanglos mit der Modediagnose der posttraumatischen Belastungsstörung
erklärt. Menschen, die etwas Schreckliches erlebt haben, werden oft
an psychischen Folgen leiden --- denken Sie an die Ãœberlebenden des
Eschede-Unglücks. Aber die seriöse Psychiatrie lehrt vor allem eines:
Ein Trauma führt weder zu unwahren Angaben noch zu selbstverletzendem
Verhalten. Es gibt keinen empirischen Beleg für die Annahme, dass die
Symptome einer Borderline-Persönlichkeitsstörung durch sexuellen
Missbrauch ausgelöst werden. Trotzdem ist es das Glaubensbekenntnis
vieler Staatsanwälte und leider auch Richter, dass es so sei. Und man
lässt sich nach Möglichkeit auch nicht von einem unabhängigen
Sachverständigen belehren, sondern von dem Arzt des jeweiligen
Mädchens. Das ist die dunkle Seite des Opferschutzes, indem man dem
vermeintlichen Opfer bedenkenlos glaubt. Auch der Psychiater des
Vertrauens des Landgerichtes Hannover war dem Kreisschluss erlegen,
mit der Tat, die ja erst festgestellt werden sollte, sei die Ursache
der Störung erklärt. Das ist ein Fehler, den alle Traumatherapeuten
machen. Die leben davon. Die posttraumatische Belastungsstörung ist
eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Von keinem Traumatherapeuten werden
Sie hören, dass kein Trauma vorliegt. Er ist der natürliche
Verbündete der Nebenklägervertreterin.

Herr Schwenn, haben Sie bei Ihren Vorwürfen gegen die Justiz keine
Angst vor der Strafverfolgung wegen übler Nachrede?

Schwenn: Wegen übler Nachrede wird nur bestraft, wer eine nicht
erweisliche ehrenrührige Tatsache behauptet oder verbreitet. Darum
handelt es sich hier nicht. Der Behördenleiter der Staatsanwaltschaft
Hannover wird sich hüten, für sich und seine Untergebenen den
erforderlichen Strafantrag zu stellen, weil er weiß, dass dieser
Personenkreis dann zu meiner Entlastung vernommen werden muss. Vor
deren Aussagen muss ich keine Angst haben. Nicht zufällig hat der
Staatsanwalt, der die Nebenklägerin am 15. September 2004 vernommen
hat, sich auf das Auskunftsverweigerungsrecht des Paragraphen 55
Strafprozessordnung berufen. Warum wohl?

(Der Hamburger Johann Schwenn/63, der einst Rechtswissenschaften
in Lyon, Tübingen und Hamburg studierte, ist seit 33 Jahren als
Fachanwalt für Strafrecht tätig. Der streitbare Hanseat hat sich auch
mit Wiederaufnahmeverfahren einen Namen gemacht. Personen der
Zeitgeschichte setzen auf seinen Beistand. Zu seinen Mandanten
zählten Markus Wolf, Marion Gräfin Dönhoff, Jan Ullrich, Wolf
Biermann oder Gregor Gysi. Als Nebenklägervertreter stand er auch
Jan-Philipp Reemtsma zur Seite)

Das Interview führte

Dennis Thomas



Pressekontakt:
Landeszeitung Lüneburg
Werner Kolbe
Telefon: +49 (04131) 740-282
werner.kolbe(at)landeszeitung.de


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