PresseKat - Die Grundsteuer soll reformiert werden. Welche Änderungen kommen auf Mieter und Vermieter zu?

Die Grundsteuer soll reformiert werden. Welche Änderungen kommen auf Mieter und Vermieter zu?

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Wieder einmal ist die Reform der Grundsteuer in der Diskussion. Damit setzt sich eine unendliche Geschichte fort, denn frühere Anläufe sind regelmäßig gescheitert. Dabei müsste das geltende Recht dringend reformiert werden.

(firmenpresse) - Grundsteuer-Reform: Eine unendliche Geschichte

Ein Beispiel aus Bremen: Für ein Reihenhaus in bester Lage mit 140 Quadratmeter Grundfläche sind jährlich 180 Euro Grundsteuer fällig, für eine 70-Quadratmeter-Eigentumswohnung in einem Stadtteil mit Geschosswohnungsbau müssen dagegen 316 Euro gezahlt werden. Da kann etwas nicht stimmen.

Michael Lehmbrock, Wissenschaftler im Arbeitsbereich Umwelt und Verkehr des Deutschen Instituts für Urbanistik, erläuterte bereits 2004: „Die Grundsteuer ist eine ‚gute‘ kommunale Steuer: akzeptiert, wenig konjunkturanfällig, ortsgebunden.“ International gesehen ist das Steueraufkommen für die Kommunen aus der Grundsteuer mit rund ein Drittel vergleichsweise niedrig. Allerdings ist die Bemessungsgrundlage – der Einheitswert – seit Jahren umstritten.

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 1995 zur Erbschafts- und Vermögensteuer bestehen sogar Zweifel daran, ob die Steuer verfassungskonform ist. Die Fachwelt diskutiert seit Jahren verschiedene Vorschläge für eine gerechtere Bemessung, zum Beispiel auf der Grundlage des Bodenrichtwertes oder des Verkehrswertes.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und der Deutsche Mieterbund (DMB) betonen einträchtig: „Das Thema Grundsteuerreform ist sehr komplex, da ein modernes leistungsfähiges System gefunden werden muss, das sowohl für die Eigentümer und Mieter als auch für die Vermieter akzeptabel ist“, sagen die Verbandschefs Lutz Freitag (GdW-Präsident) und Lukas Siebenkotten (DMB-Bundesdirektor).

Die Erwartungen an eine neue Grundsteuer sind vielfältig: Sie soll aufkommensneutral und für die Bürger und Unternehmen einfach und unbürokratisch sein. Eine steigende Grundsteuer würde die Wohnkaufkraft der Mieter belasten. Mit der Erhöhung der Nebenkosten würde die Gesamtbelastung der Mieter steigen, und mögliche Spielräume für die Refinanzierung von Investitionen – gerade auch zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz – würden gemindert. Daher darf eine Grundsteuerreform nach Absicht von Fachleuten nur aufkommensneutral erfolgen. Weiterhin soll sie gerecht sein und ökologisch wirken.





Bisher setzte sich das Berechnungssystem aus zwei Komponenten zusammen, dem so genannten Einheitswert und den örtlichen Hebesätzen. Die Hebesätze sind Sache der Kommunen. Der Einheitswert stammt in den westdeutschen Ländern aus dem Jahr 1964, in den neuen Ländern geht er bis 1935 zurück. Er entspricht nicht dem aktuellen Wert einer Immobilie. Die Länder Berlin, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen haben sich für ein neues Berechnungssystem stark gemacht und eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, über die Anfang 2011 in der Finanzministerkonferenz entschieden werden soll.

Dieses neue Modell sieht vor, die Grundsteuer auf der Grundlage des aktuellen Verkehrswerts einer Immobilie zu berechnen, wie es bei der Erbschaftssteuer bereits üblich ist. Die Niederlande praktizieren diese Methode seit 1997 erfolgreich und haben das Argument widerlegt, dieser Ansatz sei zu verwaltungsintensiv. Es ist nämlich gar nicht notwendig für 30 Millionen Immobilien in Deutschland Wertgutachten einholen. Vielmehr können die vorhandenen Daten in den Katasterverwaltungen und aktuelle Verkaufsergebnisse genutzt werden.

Durch die bereits beschlossene Novellierung des Baugesetzbuches wird diese Methode zusätzlich gestützt, so dass ab 2012 flächendeckend genügend Daten zur Wertermittlung vorhanden sein werden. Das neue Berechnungssystem würde den Verwaltungsaufwand drastisch senken. Nach Auskunft von Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum kostet eine Grundstückbewertung derzeit im Schnitt 128 Euro, nach Einführung des neuen Systems könnten die Kosten auf 6 Euro sinken.

Thorsten Hausmann, Geschäftsführer der Hausmann Hausverwaltung, führt dazu aus:

„Man darf gespannt sein, wohin die Diskussion geht. Nach der Finanz- und Wirtschaftskrise zeichnet sich jetzt allerorten eine Fiskalkrise ab, die Begehrlichkeiten weckt und Wege sucht, an Geld zu kommen. Höhere Steuern hat die Bundesregierung zuletzt nicht mehr ausgeschlossen. Diese Haltung passt bestens zu ihren Plänen, den Kommunen durch eine Neuordnung der Gemeindefinanzen zu einem stabilen Finanzaufkommen zu verhelfen.“

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Datum: 04.07.2010 - 12:38 Uhr
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