(ots) - Der Staatsrechtler Professor Friedhelm Hufen 
beurteilt die Bewachung des flüchtigen Asylbewerbers Hicham B. durch 
private Sicherheitsdienste im Interview mit dem SWR-Politikmagazin 
"Zur Sache Rheinland-Pfalz!" als verfassungswidrig.
   "Private Sicherheitsdienste zu beauftragen, das halte ich für 
schlicht verfassungswidrig. In Artikel 33 Absatz 4 des Grundgesetzes 
steht, dass hoheitliche Aufgaben durch Beamte wahrgenommen werden 
müssen. Das müssten also in diesem Fall Polizeibeamte sein oder 
besonders ausgebildete Vollzugsbeamte des Landes", so Hufen. Zudem 
findet Professor Hufen die Aussage des rheinland-pfälzischen 
Innenministeriums, Hicham B. sei kein "Gefährder", da er keinen 
politischen Hintergrund habe, fragwürdig. Die Erfahrung zeige, dass 
auch zunächst unpolitische kleinkriminelle Straftäter sich sehr 
schnell radikalisieren können.
   "In der Tat, dieser Mensch ist offensichtlich sehr gefährlich. Und
aus welchen Motiven auch immer, ob das persönliche Gründe sind, das 
geht ja oft ineinander über. Es waren ja in Frankreich sehr häufig 
Täter, die sich dann auf den Islamismus berufen haben, aber in 
Wirklichkeit nur gewöhnliche Kleinkriminelle waren. Also ich würde in
der Tat hier überhaupt keine Grenze ziehen. Das Polizeirecht spricht 
auch nicht von religiösen Gefährdern, sondern von 
Gefährdungstatbeständen insgesamt. Und ich meine, es ist höchste Zeit
darüber nachzudenken, diese schwerwiegende Gefahr auch strukturell 
auszubessern", so Hufen wörtlich.
   Hufen: Zuständigkeiten zum Innenministerium verlagern Die 
Zuständigkeit für Abschiebungen und Bewachung abgelehnter oder 
straffälliger Asylbewerber solle zum Innenministerium verlagert 
werden: Die Bündelung aller ausländerrechtlicher Fragen beim 
Integrationsministerium halte er, Professor Hufen, persönlich für 
nicht hilfreich: "Das zeigt sich hier, dass das im Grunde sehr 
problematisch ist. Es ist immer sehr schön, wenn man die Aufgaben 
bündelt. Alle Ausländerfragen beim Integrationsministerium. Aber es 
sind hier eben zwei vollkommen unterschiedliche Zielsetzungen. Die 
Integration sozusagen der Gutwilligen einerseits und die Sicherheit 
gegenüber denen, die nun nicht gutwillig sind, andererseits. Da 
sollte in der Tat das Innenministerium, das zugleich für die 
Polizeiarbeit zuständig ist, wieder die Zuständigkeit erlangen."
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