(ots) - Der Staatsrechtler Professor Friedhelm Hufen
beurteilt die Bewachung des flüchtigen Asylbewerbers Hicham B. durch
private Sicherheitsdienste im Interview mit dem SWR-Politikmagazin
"Zur Sache Rheinland-Pfalz!" als verfassungswidrig.
"Private Sicherheitsdienste zu beauftragen, das halte ich für
schlicht verfassungswidrig. In Artikel 33 Absatz 4 des Grundgesetzes
steht, dass hoheitliche Aufgaben durch Beamte wahrgenommen werden
müssen. Das müssten also in diesem Fall Polizeibeamte sein oder
besonders ausgebildete Vollzugsbeamte des Landes", so Hufen. Zudem
findet Professor Hufen die Aussage des rheinland-pfälzischen
Innenministeriums, Hicham B. sei kein "Gefährder", da er keinen
politischen Hintergrund habe, fragwürdig. Die Erfahrung zeige, dass
auch zunächst unpolitische kleinkriminelle Straftäter sich sehr
schnell radikalisieren können.
"In der Tat, dieser Mensch ist offensichtlich sehr gefährlich. Und
aus welchen Motiven auch immer, ob das persönliche Gründe sind, das
geht ja oft ineinander über. Es waren ja in Frankreich sehr häufig
Täter, die sich dann auf den Islamismus berufen haben, aber in
Wirklichkeit nur gewöhnliche Kleinkriminelle waren. Also ich würde in
der Tat hier überhaupt keine Grenze ziehen. Das Polizeirecht spricht
auch nicht von religiösen Gefährdern, sondern von
Gefährdungstatbeständen insgesamt. Und ich meine, es ist höchste Zeit
darüber nachzudenken, diese schwerwiegende Gefahr auch strukturell
auszubessern", so Hufen wörtlich.
Hufen: Zuständigkeiten zum Innenministerium verlagern Die
Zuständigkeit für Abschiebungen und Bewachung abgelehnter oder
straffälliger Asylbewerber solle zum Innenministerium verlagert
werden: Die Bündelung aller ausländerrechtlicher Fragen beim
Integrationsministerium halte er, Professor Hufen, persönlich für
nicht hilfreich: "Das zeigt sich hier, dass das im Grunde sehr
problematisch ist. Es ist immer sehr schön, wenn man die Aufgaben
bündelt. Alle Ausländerfragen beim Integrationsministerium. Aber es
sind hier eben zwei vollkommen unterschiedliche Zielsetzungen. Die
Integration sozusagen der Gutwilligen einerseits und die Sicherheit
gegenüber denen, die nun nicht gutwillig sind, andererseits. Da
sollte in der Tat das Innenministerium, das zugleich für die
Polizeiarbeit zuständig ist, wieder die Zuständigkeit erlangen."
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