(ots) - Es gilt das gesprochene Wort! Hinweis: Diese Rede 
kann hier als Video abgerufen werden: 
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html
   TOP 8: Änderung des Landeswahlgesetzes (Drs-Nr19/231)
   Ich war ein wenig verwundert, dass einige Kolleginnen und Kollegen
diesen Tagesordnungspunkt heute gerne ohne Aussprache abgehakt 
hätten. Denn wir reden hier nicht über eine kleine 
Verwaltungsformalität, sondern ein Thema, das uns gemeinsam seit 
mittlerweile über drei Jahre umtreibt. Es geht darum, wie wir mehr 
Menschen an unserer Demokratie beteiligen. 2014 haben wir uns 
gemeinsam mit allen damaligen Landtagsparteien auf den Weg gemacht, 
um der sinkenden Wahlbeteiligung etwas entgegen zu setzen. Und ein 
Jahr später haben wir dann hier im Landtag mit den Stimmen von CDU, 
FDP, Grünen, SSW und SPD unseren gemeinsamen Antrag "Demokratie lebt 
auch von Wahlbeteiligung" verabschiedet. Ich erinnere Sie gerne noch 
einmal daran: Wir haben parteiübergreifend beschlossen, dass 
Informationen zur Wahl auch in den wichtigsten Migrantensprachen 
bereitgestellt werden. Gemeinsam haben wir auch beschlossen, die 
Wahlunterlagen künftig barrierefrei zu gestalten. Und beides haben 
wir dann auch im Landeswahlgesetz verankert. Jetzt die ebenso rasche 
wie - zumindest für uns - überraschende Kehrtwende der neuen 
Regierungskoalition. Sie legen uns einen Gesetzentwurf vor, um alles 
das wieder zu kippen.
   Die Kritik in Öffentlichkeit und Presse an den neuen 
Wahlbenachrichtigungen war laut. Und in Teilen - das will ich nicht 
bestreiten - war sie auch berechtigt. Denn natürlich hätte das 
Innenministerium handwerklich zu einer besseren Lösung kommen müssen.
Aber es gibt keine vernünftige Begründung, warum Sie jetzt das Kind 
mit dem Bade auskippen wollen. Es braucht keine einzige Änderung im 
Landeswahlgesetz, um zu einer besseren Lösung bei den 
Wahlbenachrichtigungen zu kommen. Stattdessen würde es reichen, wenn 
Sie Ihren Innenminister ran setzen, um mit seinen Expertinnen und 
Experten die Erfahrungen der Landtagswahl auszuwerten und es beim 
nächsten Mal besser zu machen. So viel Vertrauen in Ihre eigenen 
Leute dürfen Sie schon haben. Denn das Gesetz selbst schreibt ja gar 
nicht vor, wie Wahlbenachrichtigungen aussehen müssen.  Die jetzige 
Regelung im Landeswahlgesetz sagt vielmehr nichts anderes, als dass 
das Innenministerium "Regelungen über die Gestaltung der 
Wahlbenachrichtigung, des Wahlschein-antrages, der Unterlagen für die
Briefwahl und der Bekanntmachungen in Leichter Sprache sowie der 
wichtigsten Informationen zur Wahl auch in anderen Sprachen" trifft.
    Um das noch einmal deutlich zu sagen: Sie wollen nicht nur die 
leichte Sprache auf Wahlbenachrichtigungen abschaffen, sondern die 
Wahlinformationen in den wichtigsten Migrantensprachen gleich mit 
dazu. Dabei gab es daran noch nicht einmal Kritik. Regelrecht 
entsetzt bin ich, dass Sie auf die Schnelle heute Morgen im Innen- 
und Rechtsausschuss im Vorgriff schon ein vereinfachtes 
Anhörungsverfahren für Ihren Gesetzesentwurf beschlossen haben. Dass 
die AfD gerne mitstimmt, wenn es gegen Migrantensprachen geht, 
leuchtet mir ein. Aber wohin geht Ihre Reise, liebe Koalitionäre? Ich
habe den Eindruck, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie verrennen sich
hier in vorauseilendem Gehorsam. 
   Entscheidend ist nur eine Frage: Stehen Sie nach wie vor zu 
unserem gemeinsamen Ziel, demokratische Beteiligung 
niedrigschwelliger zu machen? Wenn ja, dann ziehen Sie die Notbremse 
und lassen Sie Ihren Gesetzentwurf dort verschwinden, wo er 
hingehört.
Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger(at)spd.ltsh.de)
Original-Content von: SPD-Landtagsfraktion SH, übermittelt durch news aktuell