Mitteldeutsche Zeitung: zur Obergrenze
			
			
(ots) - CDU, FDP und Grüne erklären die Obergrenze für 
rechtlich ausgeschlossen. Das Grundrecht auf Asyl stehe dem entgegen.
Sie übersehen, dass das Grundgesetz im Asylrecht nur noch eine 
Nebenrolle spielt. Denn 1993 haben CDU/CSU und SPD das 
Asyl-Grundrecht auf Flüchtlinge beschränkt, die direkt nach 
Deutschland einreisen. Von 210 000 Flüchtlingen denen bislang im Jahr
2017 in Deutschland Schutz gewährt wurde, konnten sich nur 3 000 auf 
das deutsche Grundrecht berufen. Im übrigen basiert der gewährte 
Schutz vor allem auf EU-Recht.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin(at)mz-web.de
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Datum: 01.10.2017 - 18:26 Uhr
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