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Bundestagswahl 2017: Hinweise für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte und zum barrierefreien Wählen

ID: 1522085

(ots) - WIESBADEN - Bei der Bundestagswahl 2017 können
Blinde sowie Wählerinnen und Wähler mit Sehbehinderung ihre Stimme
mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer
Vertrauensperson abgeben. Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt,
werden die Stimmzettelschablonen kostenlos von den Landesvereinen des
Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV)
ausgegeben. Stimmzettelschablonen werden bundesweit seit der
Bundestagswahl 2002 und der Europawahl 2004 angeboten. Die Kosten für
die Herstellung der Schablonen werden den Blindenvereinen von der
Bundesregierung erstattet. Zur Orientierung sind alle Stimmzettel
einheitlich in der rechten oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten. An
der Stimmzettelschablone ist dazu passend die rechte obere Ecke
abgeschnitten. Mit jeder Schablone werden Informationen zum Aufbau
der Schablone und zum Stimmzettel ausgegeben, je nach Landesverband
in Punktschrift, als Audio-CD, im DAISY-Format oder in Großdruck. So
können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler am Wahltag in
der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren
Stimmzettel ausfüllen. Wer im Wahllokal wählt, sollte die
Wahlschablone wieder mit nach Hause nehmen, damit das Wahlgeheimnis
gewahrt bleibt. Auf dem Stimmzettel selbst ist kein Unterschied
festzustellen. Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann
diese - auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein - anfordern

* über die bundesweite Hotline des DBSV unter 01805 666456
(maximal 0,14 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz), die
automatisch die Verbindung zum zuständigen Landesverband herstellt
oder * direkt bei den Landesvereinen des DBSV, die aus angefügter
Liste ersichtlich sind.

Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen ist der
barrierefreie Zugang zum Wahlraum besonders wichtig. Auf der




Wahlbenachrichtigung wird darüber informiert, ob der Wahlraum
barrierefrei zugänglich ist und wo Informationen über barrierefreie
Wahlräume und Hilfsmittel erhältlich sind. Ist der Wahlraum nicht
barrierefrei zugänglich, kann ein Wahlschein beantragt und damit in
einem anderen, barrierefrei zugänglichen Wahlraum in diesem Wahlkreis
gewählt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, per Briefwahl zu
wählen. Weitere Informationen können dem Wahlschein und dem Merkblatt
zur Briefwahl, das den Briefwahlunterlagen beigefügt ist, entnommen
werden. Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer
körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den
Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu
werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine
andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt
werden, beispielsweise auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes.
Soweit für die Hilfeleistung erforderlich, darf sie gemeinsam mit der
Wählerin oder dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfsperson
darf nur die Wünsche der Wählerin oder des Wählers erfüllen und ist
verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse von der Wahl des
Anderen geheimzuhalten.

Folgende Landesverbände des DBSV stellen für blinde und
sehbehinderte Wahlberechtigte auf Anforderung kostenlos
Stimmzettelschablonen zur Verfügung:



LandVerein bzw. Verband und Erreichbarkeit

Baden-Württemberg
Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K. in Mannheim,
Telefon: 06 21 / 40 20 31

Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e. V. in Freiburg,
Telefon: 07 61 / 3 61 22

Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. in Stuttgart,
Telefon: 07 11 / 2 10 60-0

Bayern
Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. in München,
Telefon: 0 89 / 5 59 88-0

Berlin
Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e.
V.,
Telefon: 0 30 / 8 95 88-0

Brandenburg
Blinden-und-Sehbehinderten-Verband Brandenburg e. V. in Cottbus,
Telefon: 03 55 / 2 25 49

Bremen
Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e. V.,
Telefon: 04 21 / 24 40 16-10

Hamburg
Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e. V.,
Telefon: 0 40 / 20 94 04-0

Hessen
Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V. in Frankfurt/Main,
Telefon: 0 69 / 150 59 66

Mecklenburg-Vorpommern
Blinden- und Sehbehindertenverein Mecklenburg-Vorpommern e. V. in
Rostock, Telefon: 03 81 / 77 89 80

Niedersachsen
Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. in Hannover,
Telefon: 05 11 / 51 04-0

Nordrhein-Westfalen
Lippischer Blinden- und Sehbehindertenverein e. V. in Detmold,
Telefon: 0 52 31 / 63 00-0

Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e. V. in Meerbusch,
Telefon: 0 21 59 / 96 55-0

Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e. V. in Dortmund,
Telefon: 02 31 / 55 75 90-0

Rheinland-Pfalz
Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e. V. in
Mainz,
Telefon: 0 61 31 / 6 93 97 36

Saarland
Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V. in
Saarbrücken,
Telefon: 06 81 / 81 81 81

Sachsen
Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen e. V. in Dresden,
Telefon: 03 51 / 8 09 06 11

Sachsen-Anhalt
Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V. in
Magdeburg,
Telefon: 03 91 / 2 89 62 39

Schleswig-Holstein
Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V. in Lübeck,
Telefon: 04 51 / 40 85 08-0

Thüringen
Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V. in Weimar,
Telefon: 0 36 43 / 74 29 07



Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt




Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: pressestelle(at)bundeswahlleiter.de

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Datum: 21.08.2017 - 10:07 Uhr
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