PresseKat - Abgasmanipulationen bei Diesel-PKW: Beamte aus Dobrindt-Ministerium prüften im Mai 2016 detailliert

Abgasmanipulationen bei Diesel-PKW: Beamte aus Dobrindt-Ministerium prüften im Mai 2016 detailliert mögliche Bußgelder gegen Autokonzerne / "Report Mainz", heute, 8. August 2017, 21:45 Uhr im Ersten

ID: 1518478

(ots) - Beamte des Bundesverkehrsministeriums haben im Mai
2016 detailliert geprüft, wie im Zuge der Dieselabgasaffäre Bußgelder
gegen Autokonzerne verhängt werden könnten. Das geht aus einer
internen Expertise der Abteilung LA 23 hervor, die unter anderem für
das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zuständig ist. In dem fünfseitigen
Papier, das dem ARD-Politikmagazin "Report Mainz" vorliegt, heißt es,
es gebe "die Möglichkeit der Auferlegung einer Geldbuße". Diese
betrage 5000 Euro "pro Fahrzeug", wenn "ohne gültige
Übereinstimmungsbescheinigung" Fahrzeuge feilgeboten würden. Bei der
"Abgabe falscher Erklärungen" könne der Bußgeldtatbestand erfüllt
sein. Die Geldbuße könne sich gegen den "Händler oder de[n]
Hersteller" richten.

Die Beamten beziehen sich dabei unter anderem auf die "Verordnung
über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie
für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für
diese Fahrzeuge". Anlass für die Prüfung waren damals die
Manipulationsvorwürfe gegen FIAT.

Der Verwaltungsrechtler Prof. Martin Führ von der Hochschule
Darmstadt, der Gutachter im Abgasuntersuchungsausschuss des
Bundestages war, sagte zu der Expertise im Interview mit "Report
Mainz": "Die Juristen von Herrn Dobrindt sagen ganz klar, Fahrzeuge
dürfen nur so in Verkehr gebracht werden, wie sie genehmigt wurden.
Wer dann eine Abschalteinrichtung einbaut, bewegt sich außerhalb der
Genehmigung und dafür ist ein Bußgeld zu zahlen." Prof. Remo Klinger,
Anwalt der "Deutschen Umwelthilfe" sagte gegenüber dem Magazin: "Das
ist höchst brisant, dass das aus dem eigenen Hause stammt und die
eigenen Hausjuristen aufschreiben, welche rechtlichen Konsequenzen
das hat und trotzdem nicht gehandelt wird."

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) lehnt es bisher




ab, in eigener Zuständigkeit und im Zusammenhang mit dem
Diesel-Skandal Bußgeldverfahren auf den Weg zu bringen. Im Interview
mit "Report Mainz" sagte er: "Ich habe sehr deutlich immer formuliert
und habe gesagt, dass wir dafür sorgen, dass die Fahrzeuge, die
manipuliert sind, in einen ordnungsgemäßen Zustand überführt werden.
Und in Deutschland sorgen immer noch staatsanwaltschaftliche
Ermittlungen und Gerichtsverfahren dann im Zweifelsfall für Strafen."
Dazu sagte Prof. Martin Führ: "Er verschweigt etwas Wesentliches und
er verschweigt genau das, was in seinem Zuständigkeitsbereich liegt,
nämlich Bußgeldverfahren anzustoßen, die nicht von den Gerichten,
sondern von den Verwaltungsbehörden verhängt werden."

In diesem Zusammenhang hatte bereits im vergangenen Dezember die
EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
eröffnet. Die Kommission moniert, dass trotz EU-Vorgaben und trotz
verbotener Abschaltprogramme bei Volkswagen die nationale
Bestimmungen über Sanktionen nicht angewendet worden seien.

Für Bußgeldverfahren waren bis Ende 2016 die Bußgeldstellen der
Länder zuständig, nach einer Gesetzesänderung ist es nun das KBA.
Unter Berufung auf die Expertise aus dem Bundesverkehrsministerium
hat die "Deutsche Umwelthilfe" nun nach eigenen Angaben das KBA
schriftlich aufgefordert, im Fall Porsche tätig zu werden. Bei 22.000
betroffenen Fahrzeugen des Modells "Porsche Cayenne mit
3-Liter-TDI-Motor" ergebe sich eine "Bußgeldhöhe von 110 Millionen
EUR", die gegen die Porsche AG zu verhängen sei.

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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an "Report Mainz", Tel. 06131 929
33351 oder -33352.

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Datum: 08.08.2017 - 12:54 Uhr
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