(ots) - Wenn einem Arbeitgeber zu Ohren kommt, dass ein
Angestellter, der sich krank gemeldet hat, einen anderen Job ausübt,
dem Nachbarn beim Hausbau hilft oder mit der neuen Freundin in die
Karibik geflogen ist, darf er ihm einen Privatdetektiv auf den Hals
hetzen, um Beweise zu sammeln. Das war so, und das bleibt so. Was der
Arbeitgeber aber nicht darf: aus allgemeinem Kontrollwahn, ohne
begründeten Verdacht, Mitarbeiter von freiberuflichen Ermittlern
überwachen lassen. Dagegen gab es nur in wenigen Einzelfällen
Verstöße, denn als Massenveranstaltung wäre eine solche
Spionageaktion auch dem misstrauischsten Personalchef zu teuer
geworden. Genau hier hat sich die Lage massiv verändert: Die digitale
Technik ermöglicht eine Totalkontrolle, die fast nichts mehr kostet.
Das betrifft nicht nur den jetzt verhandelten Keylogger, der jeden
Tastendruck am Computer speichert, sondern auch Kameras und
GPS-Tracker. Der gläserne Arbeitnehmer ist keine ferne Zukunftsvision
mehr. Deshalb ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts wichtig, aber
nicht ausreichend. Ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz, wie es die
Gewerkschaften fordern, wird nötig. In einer Welt, in der alles
offenliegt, möchten wir nicht arbeiten und leben. Wir haben Anspruch
auf ein Mindestmaß an Vertrauen.
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