PresseKat - Ende 2017 läuft zweite Austauschfrist für alte Holzöfen ab

Ende 2017 läuft zweite Austauschfrist für alte Holzöfen ab

ID: 1466823

(ots) - Insgesamt lodern rund 10 Millionen
Feuerstätten - zu denen Kamin- und Kachelöfen, Heizkamine, Pelletöfen
und Kochherde zählen - in deutschen Haushalten. Viele von diesen
Holzfeuerungen sind technisch veraltet und werden den heutigen
Ansprüchen an Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz nicht mehr gerecht.
Daher müssen seit Januar 2015 schrittweise alte Feuerstätten
stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie den
verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV nicht
entsprechen. Waren es Anfang 2015 alle Geräte, die 40 Jahre und älter
sind, betrifft die aktuelle Maßnahme alle Holzfeuerungen mit einer
Typprüfung vor dem 1. Januar 1985.

Hilfe vom Schornsteinfeger

Laut Statistik sind über eine Millionen Altgeräte von der zweiten
Austauschwelle betroffen. Diese Geräte sind zum Stichtag mindestens
32 Jahre alt. Damit sowohl der Betreiber als auch der
Schornsteinfeger die Feuerstätte einordnen können, haben der
Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks und der HKI
Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. die sogenannte
Feuerstättenampel entwickelt.

Bei der sogenannten Feuerstättenschau des Ofens kann der
Schornsteinfeger dann anhand des Typenschildes am Ofen und der
Ampelfarben das technische Alter bestimmen. Rot steht für "Das Gerät
ist bereits überfällig". Abgestufte Orangetöne zeigen die Fristen
Ende 2017, 2020 und 2024 auf und weisen den Verbraucher darauf hin,
bis wann er die Vorgaben der Verordnung zu erfüllen hat. Und wessen
Ampel auf Grün steht, der kann sein Gerät auch in Zukunft mit gutem
Gewissen befeuern.

Ein Blick in die Online-Datenbank gibt Auskunft

Für die Einordnung der Feuerstätte kann der Betreiber auch auf die
Online-Datenbank des HKI zugreifen. Und ohne Unterstützung des
Schornsteinfegers den Status seiner Holzfeuerung abfragen. In dieser




befinden sich alle relevanten Daten von über 5.000 Geräten. Über eine
Suchfunktion lässt sich ermitteln, ob die Feuerstätte den
Anforderungen der 1. BImSchV entspricht. Einsehbar ist die Datenbank
auf dem Verbraucher-Portal www.ratgeber-ofen.de unter den
Schlagworten "Service" und "Datenbank".



Kontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Daniel Jung
Referent Wirtschaft
Lyoner Str. 9
D-60528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 25 62 68-105
Fax: +49 (0)69 25 62 68-100
E-Mail: info(at)hki-online.de

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Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Str. 190
D-50937 Köln
Tel.: +49 (0)221 42 58 12
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Datum: 13.03.2017 - 14:35 Uhr
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