(ots) - "Die Landesregierung beruft sich auf
organisatorische Probleme und setzt sehenden Auges die sichere
Versorgung von 170.000 Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen
aufs Spiel. Das nordrhein-westfälische Pflegeministerium schafft es
nicht, zum Jahreswechsel die notwendigen neuen Finanzierungsbescheide
fertigzustellen und schickt damit einen Großteil der Heime im Land in
einen wirtschaftlichen Blindflug." Der Landesvorsitzende des
Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa),
Christof Beckmann, fordert nun den Landtag auf, die Umsetzung des
untauglichen Altenpflegegesetzes zu stoppen.
Die Abgeordneten haben laut Beckmann zu lange die Augen vor der
Realität verschlossen. "Schon in den Anhörungen zum neuen
Landespflegegesetz haben Fachleute immer wieder davor gewarnt, dass
die Umstellung der Heimfinanzierung so nicht funktionieren kann und
die Versorgungssicherheit für Pflegebedürftige in NRW gefährdet. Das
wurde ignoriert." Nun müsse das Parlament die Reißleine ziehen und
eine funktionierende Finanzierungsregelung für Pflegeheime in NRW
entwickeln lassen.
Weil die Landesregierung bestimmte Vorgaben des
Bundessozialgerichtes berücksichtigen wollte, wurde mit dem
Altenpflegegesetz eine völlig neue Berechnung der Investitionskosten
eingeführt, die es den Pflegeheimen oftmals nicht einmal mehr
ermöglicht, die notwendige Miete für ihre laufenden Verträge zu
erwirtschaften. "Das wird dazu führen, dass gut geführte Pflegeheime
schließen müssen und Pflegebedürftige und deren Familien künftig
überall im Land ohne die Möglichkeit einer stationären Versorgung
dastehen werden", kritisiert der bpa-Landesvorsitzende.
Durch die Entscheidung des NRW-Pflegeministeriums, zunächst keine
Bescheide zu verschicken, die Einrichtungen zunächst völlig im
Unklaren zu lassen und anschließend möglicherweise hohe Summen
zurückzufordern, sei nun akuter Handlungsbedarf gegeben. "Weit über
2.000 Pflegeeinrichtungen in NRW wissen bis heute nicht, was sie
wirtschaftlich erwartet, obwohl das Gesetz seit zwei Jahren in Kraft
ist. Nun geben die zuständigen Behörden aber selbst zu, dass sie das
Gesetz nicht verstehen und die Bescheide auch in den nächsten Monaten
nicht flächendeckend erstellen können", so Beckmann.
Bei der Verabschiedung des Gesetzes habe der Landtag
wirtschaftliche Zusammenhänge und Notwendigkeiten einfach ignoriert.
"Die Verbände haben eindringlich darauf hingewiesen, dass dieses
Gesetz schlichtweg nicht funktionieren kann. Das müssen die
Abgeordneten endlich einsehen und dafür sorgen, dass nicht
Pflegebedürftige und Familien überall in NRW die Zeche für eine
fehlgeleitete Pflegepolitik zahlen müssen."
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über
1.300 in Nordrhein-Westfalen) die größte Interessenvertretung
privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.
Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der
Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater
Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen
die Verantwortung für rund 275.000 Arbeitsplätze und circa 21.000
Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei
etwa 21,8 Milliarden Euro.
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Für Rückfragen: Norbert Grote, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle,
Tel.: 0211/311 39 30, www.bpa.de
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