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BA-Presseinfo Nr. 36: Kindergeld auch nach dem Schulabschluss? Jetzt die vorhandenen Nachweise einreichen!

ID: 1394151

(ots) - In den nächsten Wochen beginnen viele Jugendliche
ihre Ausbildung, ihr Studium oder besuchen eine weiterführende
Schule. Schon jetzt besteht die Möglichkeit die Kindergeldzahlung
durch das Einreichen von Nachweisen ohne Unterbrechung weiterlaufen
zu lassen. Wenn der nächste Ausbildungsabschnitt innerhalb von vier
Monaten nach dem Ende der Schulausbildung beginnt, reicht die
Zusendung eines Nachweises über den Ausbildungs- oder Studienbeginn
oder einer Schulbescheinigung an die Familienkasse vor Ort.

Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse Direktion, erklärt: "Das
frühzeitige Einsenden der Nachweise hilft allen Beteiligten, um
Zahlungslücken weitestgehend zu vermeiden".

Falls die erforderlichen Nachweise nicht rechtzeitig zur Verfügung
stehen, können diese auch nachgereicht werden. Die entsprechenden
Formulare, zum Beispiel die Mitteilung über ein Kind ohne
Ausbildungs- oder Arbeitsplatz stehen im Online-Formulardienst unter
www.familienkasse.de zur Verfügung oder können unter der kostenfreien
Servicenummer Tel: 0800 4 5555 30 angefordert werden.

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finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

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Datum: 30.08.2016 - 11:20 Uhr
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