PresseKat - Pokemon Go am Arbeitsplatz - Vorsicht Arbeitnehmer

Pokemon Go am Arbeitsplatz - Vorsicht Arbeitnehmer

ID: 1392947

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

(firmenpresse) - Pokemon Go im Hype

Das Smartphone-Game Pokemon Go erlebt zurzeit einen Hype und erfreut sich größter Beliebtheit. Es wird daher wohl auch einige Arbeitnehmer geben, die mit dem Gedanken spielen, am Arbeitsplatz ein wenig zu spielen. Davor kann man nur dringend warnen.

Zocken während der Arbeitszeit tabu

Während der Arbeitszeit darf man keinen privaten Vergnügungen nachgehen, sondern muss auch tatsächlich arbeiten. Das wird man nicht ordnungsgemäß tun, wenn man parallel dazu auf seinem Smartphone Pokemon jagt. Man muss sich also auf jeden Fall auf das Spielen während der Pausenzeiten beschränken.

Arbeitnehmern droht Kündigung

Eine fristlose Kündigung droht laut einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Januar 2016 - 5 Sa 657/15 - auch bei übermäßiger privater Internetnutzung während der Arbeitszeit. Wer also nur vorgibt zu arbeiten, aber tatsächlich am Handy spielt, begeht einen Arbeitszeitbetrug, der den Arbeitgeber ebenso zur Kündigung, jedenfalls aber Abmahnung berechtigt. Der Nachweis wird dem Arbeitgeber wohl auch nicht besonders schwer fallen, wenn man sich zum Zwecke des Zockens auch noch aktiv bewegt hat und dabei z. B. von anderen Kollegen gesehen wurde.

Besonders verantwortungsvolle Jobs erfordern volle Konzentration

Wer im Bereich Flugsicherung, Fahrdienstleitung etc. arbeitet, sollte zu jeder Zeit die Finger von seinem Handy lassen. Wenn man hier Schäden an Sachen oder Personen verursacht, weil man am Zocken und deshalb unaufmerksam war, kommt neben einer Kündigung auch noch ein Strafverfahren auf einen zu.

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22.8.2016

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Datum: 25.08.2016 - 15:25 Uhr
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